Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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BfS startet Probephase zur Rückholung der Abfälle

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) will im ersten Schritt der Probephase (Faktenerhebung) die erste Abfallkammer in der Asse anbohren. In einem zweiten Schritt werden die Einlagerungskammern geöffnet, in einem dritten Schritt die Abfälle probeweise geborgen. Damit sollen wichtige Fragen zur Gewährung der Sicherheit bei der Rückholung der radioaktiven und chemotoxischen Abfälle beantwortet werden.

Im Januar hatte das BfS nach dem Optionenvergleich mitgeteilt, dass die vollständige Rückholung der radioaktiven Abfälle die beste Lösung für die Schließung der Asse ist.

Probephase

Mit den drei Schritten der Probephase wollen die Experten drei Fragen beantworten:

  1. Welcher Strahlenbelastung sind die Mitarbeiter bei der Bergung ausgesetzt?
  2. Wie lange dauert das Rückholen der rund 126.000 Fässer mit radioaktiven und chemotoxischen Abfällen?
  3. Wie viele der Abfälle lassen sich mit ferngesteuerten Maschinen bergen?

Kammer 7 auf der 750 Meter Ebene

Die Unternehmen DMT und TÜV Nord SysTec treffen derzeit im Auftrag des BfS Vorbereitungen, die Kammer 7 auf der 750 Meter Ebene anzubohren. Im Anschluss soll die Kammer 12 angebohrt werden. In der Kammer 7 sind zwischen 1977 und 1978 mehr als 4.300 Gebinde mit radioaktiven Abfällen abgekippt oder gestapelt worden. Mit der Bohrung soll ermittelt werden, welche Atmosphäre und Luftkontamination in der Kammer herrscht, in welchem Zustand sich die Kammer und die Gebinde befinden und ob Lösungen in der Kammer vorkommen.

Durch das Bohrloch werden Proben entnommen. Dadurch kann festgestellt werden, ob sich in den Einlagerungskammern toxische oder explosive Gasmischungen gebildet haben. Über das Bohrloch werden auch z.B. Kameras oder Magnetik- und Radarsonden eingeführt. Damit werden erstmals die konkreten Bedingungen in einer Kammer erfasst, in der sich die Fässer seit mehr als 30 Jahren verschlossen und unzugänglich befinden. Auch der Zustand der Decken und Wände soll untersucht werden, um Aufschluss über den Zustand der Gebinde und die Arbeitssicherheit in den Einlagerungskammern zu erhalten.

Sicherheitskonzept

Durch ein gestaffeltes Sicherheitskonzept wird gewährleistet, dass keine kontaminierten Stoffe unkontrolliert aus den Bohrlöchern in das Grubengebäude oder in die Umwelt austreten können. Hierzu müssen Schleusen und Filteranlagen eingerichtet werden, um eine eventuelle Ausbreitung der chemotoxischen und radioaktiven Stoffe zu verhindern. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind auch für die Rückholung der Abfälle notwendig.

Der Zeitplan für den ersten Schritt der Faktenerhebung lässt sich nur realisieren, wenn alle Beteiligten bei den notwendigen Planungsarbeiten, der Gerätebeschaffung, den Genehmigungsverfahren und den eigentlichen Bohr- und Messarbeiten an einem Strang ziehen.

Stand: 01.06.2010

© Bundesamt für Strahlenschutz