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Verbesserung für den Strahlenschutz im Bergwerk
Technische Voraussetzungen für die Verwertung von schwach belasteten Salzlösungen geschaffen
Nach dem erfolgreichen Abschluss eines Praxistests kann die Asse-GmbH ab sofort schwach radioaktiv belastete Salzlösungen zur Betonherstellung einsetzen. Gesetzliche Grundlage bildet das "Lex Asse", das diese Verbesserung der betrieblichen Abläufe ermöglicht hat.
Der Beton ist nur zur Verwendung in tieferen Bereichen des Bergwerkes vorgesehen: Er dient der Stabilisierung unterhalb der Einlagerungskammern. Die im Beton gebundenen radioaktiven Stoffe können nicht aus dem Bergwerk treten.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der Asse-GmbH.
Stand: 20.02.2017