Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Genehmigungsantrag für das Anbohren von Einlagerungskammern beschieden

BfS ermittelt zusätzlichen Zeitbedarf bis zum Beginn der Asse-Bohrung

Vor 28 Monaten hat das Bundesamt für Strahlenschutz auf Bitten der Bundesregierung die Verantwortung für das atomare Abfalllager Asse vom früheren Betreiber, dem HelmholtzZentrum München, übertragen bekommen. Die Aufgabe ist, die sichere Schließung der Anlage entsprechend den Sicherheitsvorschriften des Atomrechts zu gewährleisten. Um diese Aufgabe zu erfüllen, hat das BfS in einem ersten Schritt mit anderen Fachleuten und der Öffentlichkeit eine intensive Diskussion über das geeignete Vorgehen geführt.

Nach Abwägung verschiedener Schließungsoptionen ist im Januar 2010 in Abstimmung mit dem aufsichtführenden Bundesumweltministerium festgelegt worden, dass grundsätzlich die Rückholung der Abfälle der Weg sein soll, der verfolgt wird. Alle beteiligten Institutionen waren sich darin einig, dass für die Rückholung der Abfälle jedoch genauere Kenntnisse der Randbedingungen erforderlich sind, um die Sicherheit der Bevölkerung und Beschäftigten bei dem bisher beispiellosen Vorgehen gewährleisten zu können. Diese als sogenannte Faktenerhebung bezeichnete Phase wurde vom BfS geplant. Auf Wunsch des Bundes- und Landesumweltministeriums wurde auch für diese Probephase ein umfangreiches Genehmigungsverfahren nach Atomrecht eingeleitet.

Am 27.10.2010 hat das BfS als Betreiber der Asse einen insgesamt ca. 1000 Seiten umfassenden Antrag beim zuständigen niedersächsischen Landesumweltministeriums eingereicht, um eine Genehmigung für den ersten Schritt der Faktenerhebung zu bekommen, das Anbohren von zwei repräsentativen Abfallkammern. Am 11.03.2011 wurde dem BfS der Genehmigungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Nach mehreren weiteren gemeinsamen Besprechungen hat das BfS dem NMU in Abstimmung mit dem aufsichtführenden Bundesumweltministerium (BMU) am 13.04.2011 seine Bedenken gegen die geplanten Auflagen mitgeteilt. Diese Auflagen sind zum Teil weitreichend. Durch die geplanten Auflagen werden u.a. weitere langfristige Planungs- und Umsetzungsarbeiten vor einem Beginn der Bohrarbeiten erforderlich.

Das NMU hat dem BfS am 21.04.2011 die Genehmigung übergeben. Diese Genehmigung mit einem Umfang von ca. 100 Seiten und 32 Auflagen weicht teilweise vom Entwurf ab. Eine Bewertung hinsichtlich des für die Abarbeitung der erteilten Auflagen nun entstehenden Planungs- und Zeitbedarfs bis zum Start der ersten Bohrungen ist eingeleitet.

Stand: 21.04.2011

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