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Notfallvorsorge durch das BfS

Notfallvorsorge durch das BfS Notfallvorsorge durch das BfS

Die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl hat deutlich gemacht, dass Radioaktivität an Ländergrenzen nicht halt macht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich ein solches Ereignis wiederholen kann, ist Notfallvorsorge zum Schutz der Bevölkerung geboten. Das Faltblatt "Strahlenthemen: Notfallvorsorge durch das BfS" informiert zu diesem Thema.

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Stand: 01.05.2015

© Bundesamt für Strahlenschutz

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse II auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung übertragen worden. Diese Archiv-Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz wird nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen zur Schachtanlage Asse II erhalten Sie unter www.bge.de/asse