Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Hintergrundinformationen zum 2. Zwischenbericht

Fortschreibung des 1. Zwischenberichts zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse

Bei dem „2. Zwischenbericht zur Fortschreibung der Projektablaufplanung zum Stand 31.03.2013" handelt es sich um die Fortschreibung eines im Mai 2012 erstmals vorgelegten Entwurfs, der jetzt als neues Zwischenergebnis vorliegt.

Neuer Zwischenbericht als Diskussionsgrundlage

Der Zwischenbericht zeigt einen neuen Planungsstand, auf dessen Grundlage die weitere fachlich-inhaltliche Diskussion mit der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und der Arbeitsgruppe Optionenvergleich – Rückholung (AGO) darüber zu führen ist, ob und welche weiteren Beschleunigungen insbesondere in den einzelnen Teilprojekten möglich sind. In den aktuellen Entwurf sind insbesondere die Vorschläge aus den Workshops zur Beschleunigung von 2012 eingeflossen. Soweit sie bereits absehbar waren, sind auch Beschleunigungen der neuen Lex Asse mit berücksichtigt. Diese war zum Zeitpunkt der Erstellung des neuen Zwischenberichts allerdings noch nicht verabschiedet.

Berichte werden weiter fortgeschrieben

Noch nicht berücksichtigt sind Beschleunigungswirkungen, die sich aus den konkreten Vorgehensweisen in den Teilprojekten ergeben müssen. Als nächsten Schritt gilt es, bei allen Teilprojekten die Vorgehensweisen und die Zeitpläne zu optimieren. Hierzu hat das BfS einen fachlichen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der A2B und der AGO initiiert, der teilprojektbezogen auf- und ausgebaut werden soll. Die Zwischenberichte werden darauf aufbauend kontinuierlich fortgeschrieben und weiter auf mögliche Beschleunigungspotenziale hin analysiert und aktualisiert. Der 2. Zwischenbericht hat zunächst eine Beschleunigung von drei Jahren im Vergleich zum ersten Entwurf identifiziert.

Hintergrund zu den Zwischenberichten

Im ersten Zwischenbericht wurde ein Szenario dargestellt, das auf den bisher gemachten Erfahrungen und den bestehenden Rahmenbedingungen, die das BfS bei der Asse anzuwenden hat, basiert. Der Bericht nennt aufgrund dieser Rahmenbedingungen ein Datum für den Beginn der Rückholung von 2036. Unter Berücksichtigung der sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen in der Asse war dieser Termin für das BfS nicht akzeptabel. Zu den bestehenden Rahmenbedingungen stellten die Teilnehmer eines behördenübergreifenden Fachworkshops zur Asse im Januar 2012 fest, dass Änderungen bei diesen Rahmenbedingungen nötig sind, um die Stilllegung der Asse zu beschleunigen. Im September 2012 fand ein Fachworkshop mit über 100 Experten statt, auf dem Wege der Beschleunigung identifiziert und diskutiert wurden. Im April 2013 wurde ein neues Gesetz zur Asse verabschiedet, das die Rahmenbedingungen für die Rückholung verbessern soll.

Im März 2012 hatte der damalige Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen bei seinem Besuch im Endlager Asse zugesagt, einen Rahmenterminplan für die Rückholung der Abfälle vorzulegen. Das BfS hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in dieser Frage zugearbeitet und seinen Berater bei der Projektsteuerung, die Arcadis GmbH, deshalb beauftragt, den technischen Ablauf darzustellen. Im Mai 2012 legte die Arcadis GmbH einen Zwischenbericht zum technischen und zeitlichen Ablauf vor.

Stand: 10.05.2013

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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