Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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1. Zwischenbericht zum Entwurf der Projektablaufplanung der Arcadis GmbH

Mit dem Anbohren der ersten Kammer der Asse am 1. Juni 2012 ist ein wichtiger Schritt für die langfristige sichere Stilllegung des Endlagers Asse getan worden. Am 15. Januar 2010 hatten BMU und BfS bekannt gegeben, dass die Rückholung der in der Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle die beste Option für die Stilllegung darstellt, da nach gegenwärtigem Kenntnisstand nur durch sie die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt nachgewiesen werden kann.

Im März 2012 hatte der damalige Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen bei seinem Besuch im Endlager Asse zugesagt, einen Rahmenterminplan für die Rückholung der Abfälle vorzulegen. Das BfS hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in dieser Frage zugearbeitet und seinen Berater bei der Projektsteuerung, die Arcadis GmbH, deshalb beauftragt, den technischen Ablauf darzustellen. Im Mai 2012 legte die Arcadis GmbH einen Zwischenbericht zum technischen und zeitlichen Ablauf vor.

Szenario basiert auf Erfahrungen und derzeit geltenden Rahmenbedingungen

In dem vom BfS beauftragten Zwischenbericht wird ein Szenario dargestellt, das auf den bisher gemachten Erfahrungen und den bestehenden Rahmenbedingungen, die das BfS bei der Asse anzuwenden hat, basiert.

Der Bericht nennt aufgrund dieser Rahmenbedingungen ein Datum für den Beginn der Rückholung von 2036. Zu den bestehenden Rahmenbedingungen stellten die Teilnehmer eines behördenübergreifenden Fachworkshops zur Asse bereits im Januar 2012 fest, dass Änderungen bei diesen Rahmenbedingungen nötig sind, um die Stilllegung der Asse zu beschleunigen.

Szenario stellt keinen geltenden Zeitplan dar

Das in dem Arcadis-Bericht entwickelte Szenario stellt keinen geltenden Zeitplan bei der Sanierung der Asse dar, den sich das BfS zu eigen macht. Der Bericht bildet ebenso wie die Ergebnisse des Fachworkshops die Grundlage, um Beschleunigungsmöglichkeiten konkret zu identifizieren. Er muss deshalb Anlass sein, um zusammen mit BMU und NMU bei den geltenden rechtlichen Regelungen, bei der Umsetzung durch die Genehmigungsbehörden und beim Betrieb Zeitreduzierungen zu erreichen, damit solche inakzeptablen Zeitpläne nicht Realität werden.

Diese Hintergründe zum Bericht hat das BfS dem Bundesumweltministerium in einem Schreiben vom 24. Mai 2012 ausführlich schriftlich erläutert.

Stand: 20.06.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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