Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Der Weg zum Zwischenlager für die zurückgeholten Asse-Abfälle

Die aus der Asse zurückgeholten radioaktiven Abfälle müssen zunächst in ein Zwischenlager gebracht werden. Hier werden sie verpackt und aufbewahrt, bevor sie in ein Endlager gebracht werden können.

Die standortunabhängige Studie zum Zwischenlager

Um herauszufinden, wie ein Zwischenlager für die Asse-Abfälle grundsätzlich, d. h. unabhängig vom Standort, technisch umzusetzen ist, hat die Asse-GmbH durch die Planungsgemeinschaft GNS/WTI eine so genannte Konzeptstudie erstellen lassen. Grundlage für die Studie sind die Ergebnisse der vom BfS Ende 2009 vorgestellten Machbarkeitsstudien.

In der Studie wird unter anderem untersucht, wie die Neuverpackung der zurückgeholten Abfälle erfolgen kann, denn viele Behälter werden nach der langen Lagerzeit stark beschädigt bzw. zerstört sein. Die Studienautoren schlagen vor, die geborgenen Abfälle in der Asse noch unter Tage in dichte Verpackungen (sogenannte Overpacks) einzuladen und anschließend nach über Tage zu befördern. Weil die Abfälle in diesem Fall in neue, intakte Behälter verpackt nach über Tage gebracht werden, könne ein Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen über Tage weitgehend vermieden werden. Dieses Vorgehen biete daher einen besseren Strahlenschutz für Mitarbeiter, Anwohner und die Umwelt. Durch dieses Verfahren wäre jedoch das zwischen- und später endzulagernde Volumen an Abfallgebinden und damit auch das zu planende Zwischenlager größer, als wenn die Abfälle bereits in der Asse unter Tage endlagergerecht verpackt würden.

Das in der Studie vorgeschlagene Zwischenlagerkonzept sieht einen Lagerbereich, eine Verladehalle und einen so genannten Nachqualifizierungsbereich (z. B. für eine eventuell notwendige Trocknung von Abfällen) vor, sowie die erforderlichen Nebengebäude wie Betriebsgebäude, Bürogebäude und Wachgebäude. Der benötigte umbaute Raum würde etwa 1.300.000 Kubikmeter betragen, die Fläche rund 25 Hektar. Unabhängig davon, wo das Zwischenlager errichtet würde, wären in der Nähe zur Schachtanlage Asse in jedem Falle Einrichtungen für die Transportbereitstellung und Charakterisierung der zurückgeholten Abfälle zu schaffen. Als Ergebnis eines Variantenvergleichs erachten die Studienautoren einen Standort des Zwischenlagers an der Schachtanlage Asse als vorzugswürdig, da dadurch der geringste Aufwand für Transport und Verpackung anfalle, keine Bereitstellungshalle erforderlich sei und die Kapazitäten für den Transport der Abfälle von der Asse zum Zwischenlager nicht zu einem zeitlichen Engpass für die Rückholung führen könnten. Eine Entscheidung hierüber kann aber erst getroffen werden, wenn alle Informationen für eine Abwägung der Vor- und Nachteile von unterschiedlichen Konzepten vorliegen.

Aufgabenstellung dieser standortunabhängigen Studie war es, ein Konzept für ein übertägiges Zwischenlager mit entsprechenden Konditionierungseinrichtungen zu entwickeln, das an jedem geeigneten Standort in Deutschland realisiert werden könnte. Für die nun hierauf aufbauende Konzept- und Genehmigungsplanung wird das BfS eine zweite, weiterführende Studie beauftragen. Die erste Studie stellt für den Planer (die STEAG Energy Services GmbH), der nun die Konzept- und Genehmigungsplanung erstellt, keine Vorgabe dar.

Die nächsten Schritte

Nach Auswertung der standortbezogenen Studie ist über das konkrete Zwischenlagerkonzept und über den Standort für das Zwischenlager zu entscheiden. Wie in der Vergangenheit werden die Kriterien vorher festgelegt. Auf Basis dieser Entscheidungen werden die einzureichenden Genehmigungsunterlagen erstellt.

Sie können die von der Asse-GmbH in Auftrag gegebene Konzeptstudie auf den Internetseiten der Asse-GmbH abrufen.

Stand: 04.08.2011

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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