Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Entwurf: Auswahl-Kriterien für die wesentlichen Asse-Unterlagen

Das "Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II" (Lex Asse), in Kraft getreten am 25. April 2013, sieht in § 57 b Abs. 8 Atomgesetz vor, dass wesentliche Unterlagen nach § 10 Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 zu veröffentlichen sind.

Stand: 26.06.2013

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