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Grenzwerte

Textfassung des Videos "Grenzwerte"

Auch geringe Belastungen unterhalb der festgelegten Grenzwerte sind nicht ungefährlich und sie erhöhen die bereits vorhandene Gefährdung durch die natürliche Strahlenbelastung. Diese liegt im Durchschnitt bei 2,1 Millisievert pro Jahr. In bestimmten Gebieten, wie dem Nordrand der Alpen und dem Erzgebirge, ist sie durch Radon besonders hoch.

Das aus dem Erdboden austretende radioaktive Gas Radon gelangt durch schlecht abgedichtete Gebäudekeller in Häuser, kann sich in der Atemluft anreichern und ist statistisch für 1.900 Lungenkrebstote pro Jahr in Deutschland verantwortlich.

Auch medizinische Untersuchungen tragen heute zu einem erheblichen Teil zur Strahlenbelastung der Bevölkerung bei. Die durchschnittliche Strahlenbelastung pro Einwohner erhöht sich dadurch um 2,0 Millisievert auf 4,1 Millisievert pro Jahr. Einzelne Untersuchungen, wie z.B. eine Computertomographie des Bauchraumes, verursachen eine Strahlendosis von bis zu 25 Millisievert und können daher langfristig Auslöser für eine Krebserkrankung sein. Deswegen muss bei allen Röntgenuntersuchungen der medizinische Nutzen gegen ein zusätzliches Gesundheitsrisiko abgewogen werden.

Weil im Strahlenschutz davon ausgegangen wird, dass jede Strahlendosis gesundheitsgefährdend ist, treffen auch Grenzwerte lediglich eine Aussage darüber, welches Risiko die Gesellschaft für einen bestimmten Nutzen in Kauf nimmt. So ist der Grenzwert für die Belastung der Bevölkerung durch kerntechnische Anlagen gesetzlich auf 1,0 Millisievert pro Jahr festgelegt.

Für strahlenexponierte Personen wie Mitarbeiter kerntechnischer Anlagen gelten 20,0 Millisievert pro Jahr als gesetzlicher Grenzwert. Sie tragen somit ein höheres berufliches Gesundheitsrisiko. Auch Flugpersonal gehört aufgrund der kosmischen Strahlung zu den strahlenexponierten Berufsgruppen.

Welche Strahlenbelastungen sind bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zu erwarten?

Studien haben für alle notwendigen Arbeitsvorgänge die möglichen Belastungen der Mitarbeiter errechnet. Rechnet man alle diese Arbeitschritte und Zeiten zusammen ergibt sich eine sogenannte Kollektivdosis von 889 Millisievert. Diese hohe Gesamtbelastung muss auf viele einzelne Arbeiter und Einsatzzeiten verteilt werden. In besonders kritischen Bereichen sind darum nur sehr kurze individuelle Arbeitseinsätze möglich.

Stand: 05.05.2015

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© Bundesamt für Strahlenschutz