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Grundsätze des Bundesamtes für Strahlenschutz für die weitere Entwicklung des Strahlenschutzes

Aufgabe des Strahlenschutzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender und nichtionisierender Strahlung zu schützen.

Strahlenschutz muss fachliche, ethische und gesellschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen

Diese Aufgabe geht weit über die Bereiche Technik und Messwesen hinaus. Sie umfasst fachliche Schutzkonzepte und Grundsätze, berücksichtigt ethische Prinzipien und gesellschaftliche Wertvorstellungen darüber, welche Güter zu schützen sind, welches Schutzniveau erreicht oder gewährleistet werden soll und wie Vorsorge- und Schutzmaßnahmen konkret auszugestalten sind, um die Schutzziele zu erreichen.

Dabei sind Anwendungen radioaktiver Stoffe, ionisierender und nichtionisierender Strahlung zivilisatorischen Ursprungs genauso zu berücksichtigen wie Strahlenbelastungen aus der Umwelt, insbesondere wenn sie konkrete Gefährdungen darstellen.

"Grundsätze zur Entwicklung des Strahlenschutzes" des BfS als Handlungsrahmen für die Zukunft

Die Grundsätze für die weitere Entwicklung des Strahlenschutzes wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erarbeitet. In den Grundsätzen werden auf der Basis einer Zusammenfassung aktueller Grundlagen des Strahlenschutzes Zielsetzungen und Perspektiven für den nationalen Strahlenschutz formuliert.

Sie bilden einen Orientierungs- und Handlungsrahmen, der geeignet ist, die zukünftigen inhaltlichen Arbeiten des BfS bei der Fortentwicklung des Strahlenschutzes transparent und nachvollziehbar auf klare Ziele auszurichten.

Stand: 09.02.2017

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© Bundesamt für Strahlenschutz