Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Auf der Suche nach dem richtigen Weg

Der Weg zum Stilllegungskonzept

1967 begann die Einlagerung radioaktiver Abfälle in der Asse. Ein Stilllegungskonzept für die Zeit nach der Einlagerung gab es damals jedoch nicht. Nach heutigem Recht wäre eine Genehmigung für ein Endlager ohne Stilllegungskonzept nicht zu erhalten. Ein Stilllegungskonzept mit vorher erfolgter Langzeitsicherheitsanalyse ist Voraussetzung für eine atomrechtliche Genehmigung eines Endlagers - und natürlich auch für dessen Stilllegung. Bei der Asse müssen dagegen das notwendige Stilllegungskonzept sowie die Analyse der Langzeitsicherheit nachträglich unter Berücksichtigung der heute vorliegenden Gegebenheiten erarbeitet werden. Die Suche nach der besten Lösung beschäftigt zahlreiche Experten.

Das Stilllegungskonzept des ehemaligen Betreibers HMGU

Auf der Informationstafel am Eingang der Schachtanlage ist ein Lageplan zu sehen. Infotafel zur SchachtanlageDie Informationstafel am Eingang des Betriebsgeländes gibt eine Übersicht über die Gebäude auf der Anlage

Der ehemalige Betreiber, das Helmholtz Zentrum München (HMGU), ging davon aus, dass der seit 1988 bekannte Zufluss von Zutrittswässern weiterhin anhalten wird. Um das Bergwerk zu stabilisieren, setzte das HMGU darauf, die Schachtanlage weitgehend mit Salzgrus und Beton zu verfüllen und verbliebene Resthohlräume gezielt zu fluten. Eine gesättigte Salzlösung (Schutzfluid), die weder die Kali- (Carnallitit-) noch die Steinsalzvorkommen angreift und eine höhere Dichte als das Zutrittswasser hat, sollte verhindern, dass das Zutrittswasser zu dem großflächig vorhandenen Kaligestein gelangen kann. Durch Auf- und Umlösung würde sonst neuer Hohlraum entstehen. Das sollte durch das Schutzfluid verhindert werden. Zudem ging man davon aus, dass das Schutzfluid auch die vorhandenen Grubenhohlräumen stützen würde, was die weiter anhaltende Bewegung des Gebirges verlangsamen und so die Auspressung von kontaminierter Lösung verringern würde.

Für sein Flutungskonzept ging das HMGU davon aus, dass die Schachtanlage Asse II aufgrund der Schädigung des Gebirges und der bereits in das Grubengebäude zutretenden Wässer nicht über lange Zeiträume trocken bleiben wird. Bei der Flutung würde das Schutzfluid mit den radioaktiven Abfällen in Kontakt kommen, so dass radioaktive Substanzen aus den Abfällen herausgelöst werden.

Zusätzlich wurden sogenannte Strömungsbarrieren geplant und sind teilweise bereits errichtet worden. Ziel war, die Lösungen an den Einlagerungskammern vorbeizulenken. So wollte das HMGU die Menge der Lösungen, die in die Kammern eindringt, dort Radioaktivität aufnimmt und durch die Bewegung des Gebirges wieder aus den Kammern herausgedrückt wird, möglichst gering halten.

Arbeitsgruppe Optionenvergleich

Nachdem das Stilllegungskonzept des früheren Betreibers öffentlich in die Kritik geraten war, vereinbarten das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesumweltministerium und das Niedersächsischen Landesministerium für Umwelt und Klimaschutz im November 2007, auch andere Schließungsmöglichkeiten zu prüfen. Dazu wurde im März 2008 die Arbeitsgruppe Optionenvergleich (AGO) eingesetzt, an der auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beteiligt war.

Die AGO sollte das Stilllegungskonzept des HMGU auf den Prüfstand stellen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Grubenstabilität und mögliche Optionen für die Stilllegung bewerten. Als Grundlage erstellten externe Sachverständige Gutachten über die Möglichkeit, die mittelaktiven Abfälle von der 511-Meter-Ebene aus der Asse zurückzuholen und das Bergwerk zu stabilisieren. Als erste vom BfS vorgeschlagene Maßnahme wurde von der AGO die Firstspaltverfüllung als sinnvoller Schritt zur Erhöhung der Grubenstabilität befürwortet. Damit wurde im Jahr 2009 begonnen.

Ergebnis des Optionenvergleichs

Im Februar 2009 legte die AGO einen Bericht vor, in dem sie bewertete, welche Möglichkeiten zur Schließung der Asse vertieft geprüft werden sollen. Als Ergebnis untersuchte das BfS in einem sogenannten Optionenvergleich anhand vorher festgelegter Kriterien drei Stilllegungsvarianten:

  • Eine Option war, die Abfälle aus der Schachtanlage zu holen und anderswo einzulagern (Rückholung).
  • Eine andere Option sah vor, in einem tieferen Teil des Salzstocks neue Hohlräume zu schaffen und die Abfälle dorthin umzulagern (Umlagerung).
  • Die dritte Option bestand darin, die noch vorhandenen Hohlräume in dem Bergwerk vollständig mit Beton zu verfüllen (Vollverfüllung).

Das Ergebnis der Prüfung der drei Stilllegungsoptionen veröffentlichte das BfS im Januar 2010: Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich.

Faktenerhebung

Damit die eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden können, müssen noch bestehende Unsicherheiten und Wissenslücken beseitigt werden. Nur so können die Konsequenzen der Rückholung hinreichend bewertet und die technische Umsetzung konkret geplant werden. Dazu werden zwei Einlagerungskammern, die alle Einlagerungssituationen abbilden, in drei Schritten untersucht. Um die Sicherheit von Mensch und Umwelt bei der Rückholung zu gewährleisten, müssen so viele Daten wie möglich gesammelt werden – beispielsweise über den Gebindezustand, über die radioaktive Belastung der Kammerluft sowie über die Stabilität der Einlagerungskammern.

Stand: 27.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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