Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Notfallplanung und Notfallvorsorge

Die Schachtanlage Asse II unterliegt seit dem 1. Januar 2009 den Regelungen des Atomrechts. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat als verantwortlicher Betreiber den sicheren Betrieb der kerntechnischen Anlage zu gewährleisten, um die Anlage geordnet stilllegen zu können.

Das Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager Asse Zusätzliche Kennzeichen für Radioaktivität im Endlager AsseKennzeichnung von Behältern für das Messprogramm zur Dokumentation und Freigabe

Notfallvorsorge nach Bergrecht und Atomrecht

Zum sicheren Betrieb einer Schachtanlage verlangt das Bergrecht die "Vorsorge gegen vorhersehbare größere Ereignisse" (§11 Allgemeine Bergverordnung). Für die Schachtanlage Asse hat das BfS deshalb einen Notfall- und Alarmplan erstellt, der regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert wird.

Darüber hinaus sieht das Atomrecht weitergehende Notfallplanungen in Form einer systematischen Notfallvorsorge vor. Zum sicheren Betrieb einer kerntechnischen Anlage gehört es nach Atomrecht unter anderem, Vorkehrungen zu treffen, die

  • verhindern, dass Ereignisse eintreten, bei denen die Anlage weder weiterbetrieben noch geordnet stillgelegt werden kann,

oder die – wenn dies nicht möglich ist –

  • Auswirkungen solcher Ereignisse verringern.

Hierzu hat das BfS im Sommer 2009 erstmals strategische Überlegungen für eine systematische Notfallvorsorge vorgelegt, die seitdem kontinuierlich weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck wird anhand von Berechnungen eine begleitende fachliche Überprüfung durchgeführt, Experten sprechen von einer "Konsequenzenanalyse".

Stand: 27.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz