Strahlenschutzbereiche

Bereiche einer betrieblichen Anlage, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder bei der Erzeugung ionisierender Strahlung nach § 36 Strahlenschutzverordnung bzw. § 19 Röntgenverordnung eingerichtet werden müssen. Je nach Höhe der Strahlenbelastung die auftreten kann, wird zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden. Maßgeblich ist eine Aufenthaltszeit von 40 Stunden je Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr.