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Ziel der Notfallplanung
Als Betreiber der bergbaulichen und kerntechnischen Schachtanlage Asse II ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verpflichtet, gegen mögliche Betriebsstörungen oder Störfälle in der Anlage hinreichend vorzusorgen. Gemäß der bergbaulichen Vorgaben hat das BfS einen Notfallplan nach §11 ABBergV erarbeitet. Dieser regelt insbesondere die Notfall- und Alarmorganisation.
Vorkehrungen zur Notfallvorsorge
Mindestens seit 1988 tritt salzhaltiges Grundwasser in die Schachtanlage Asse II ein. Salzgestein und Deckgebirge verformen sich immer weiter. Es ist nicht auszuschließen, dass der Grundwasserzutritt so weit zunimmt, dass er nicht mehr beherrscht werden kann. Insbesondere für diesen Fall (den Fall eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts – also eines Lösungszutritts, für den die Anlage trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht ausgelegt ist) müssen spezielle Vorkehrungen zur Notfallvorsorge getroffen werden.
Um die aus einem auslegungsüberschreitenden Lösungszutritt folgenden Risiken zu minimieren, müssen
- Maßnahmen getroffen werden, die die Eintrittswahrscheinlichkeit des unbeherrschbaren Lösungszutritts verringern, und
- geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die die Konsequenzen des Ereignisses verringern, wenn es doch eintritt.
Komponenten der Notfallplanung
Die zentralen Komponenten der atomrechtlichen Notfallplanung bestehen damit aus
- Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit und
- Maßnahmen zur Minimierung der Konsequenzen eines unbeherrschbaren Lösungszutritts.
Eintrittswahrscheinlichkeit verringern
Mit Hilfe der Firstspaltverfüllung wird die Verformung des Gebirges reduziert. Dies ist eines der Elemente zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines unbeherrschbaren Lösungszutrittes. Weitere Maßnahmenpakete sind beispielsweise
- Abdichtungsmaßnahmen von außen,
- Verbesserung der Anlagenauslegung durch z. B. Erhöhen von Speicherkapazität und Pumpenleistung.
Konsequenzen minimieren
Zwei wesentliche aufeinander aufbauende Maßnahmenpakete sollen die Konsequenzen eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts minimieren:
- Nicht mehr benötigte Hohlräume im Grubengebäude (Strecken und Infrastrukturräume) werden zurückgebaut und verfüllt; Hohlräume und Zuwegungen im Umfeld der Einlagerungskammern werden abgedichtet.
- Notfallmaßnahmen, die beim Rückzug aus dem Grubengebäude ergriffen werden müssen, werden vorbereitet. Hierzu zählt u. a., dass Resthohlräume in den Einlagerungskammern im Notfall verfüllt werden. Auch das so genannte Gegenfluten, also das Einbringen einer gesättigten Magnesiumchloridlösung sowie das Abdichten der Tagesschächte mit Sorelbeton zählen zu den Maßnahmen, die im Notfall ergriffen werden müssen.
Vorsorge- und Notfallmaßnahmen
Um für einen möglichen Notfall vorzusorgen, müssen alle Maßnahmen umgesetzt werden. Maßnahmen, die bei Eintreten des Notfalls nicht mehr rechtzeitig fertig gestellt werden können, müssen bereits jetzt vorsorglich umgesetzt werden. Diese Maßnahmen werden als Vorsorgemaßnahmen bezeichnet. Alle Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, sobald der Notfall eingetreten ist, werden als Notfallmaßnahmen bezeichnet.
Fachliche Überprüfung der Notfallmaßnahmen
Um die Notfallmaßnahmen besser bewerten zu können, wird das BfS von Fachleuten Berechnungen und Prognosen erstellen lassen. Experten sprechen von einer "Konsequenzenanalyse". Anhand von Berechnungen kann abgeschätzt werden, welche radiologischen und chemotoxischen Konsequenzen im Falle eines unkontrollierbaren Wasserzutritts zu erwarten sind. Die Analyse unterstützt ebenfalls Experten bei der Beurteilung, welche Maßnahmen im Notfall noch die größte Wirkung erzielen, um die Auswirkungen (Konsequenzen) so gering wie möglich zu halten.
Stand: 22.08.2016