Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

Navigation und Service

Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Konsequenzenanalyse und Langzeitsicherheitsnachweis

Instrumentarium zur Bewertung der Sicherheit der Schachtanlage Asse

Die Konsequenzenanalyse ist ein Instrument, mit dem sich Auswirkungen von möglichen Ereignissen oder Prozessen in der Schachtanlage Asse II analysieren und darstellen lassen. Die Ergebnisse dieser Analysen ermöglichen es, Auswirkungen durch mögliche Freisetzungen von radioaktiven und chemotoxischen Stoffen in der Biosphäre zu bewerten. Aussagen zu Schutzzielen wie z.B. zur Arbeitssicherheit, zu Senkungen an der Tagesoberfläche oder zum Grundwasserschutz, sind ebenfalls Gegenstand von Konsequenzenanalysen.

Um diese Sicherheitsberechnungen fortlaufend zu erstellen, hat das Bundesamt für Strahlenschutz eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie geht zurück auf eine Veranlassung des Präsidenten des BfS aus dem Jahr 2012.

Langzeitsicherheitsnachweis lässt sich nach heutigem Wissensstand für die Asse nicht führen

Ein sogenannter Langzeitsicherheitsnachweis fußt auf ähnlichen Berechnungen, hat aber ein anderes Ziel im Blick. Der Langzeitsicherheitsnachweis bildet ein zentrales Element für die Erteilung von atomrechtlichen Genehmigungen für Endlager. Hier berechnen und bewerten Experten, ob sich langfristig die radioaktiven Abfälle so im Gestein einschließen lassen, dass es nicht zu einer Überschreitung der gesetzlich festgelegten Schutzziele kommen kann.

Für solche, bis weit in die Zukunft reichenden Prognosen, ist ein detailliertes Verständnis der Entwicklung des Grubengebäudes der Schachtanlage Asse II sowie der umgebenden Gebirgsbereiche eine notwendige Voraussetzung. Die Kenntnisse hierzu sind allerdings bei der Schachtanlage Asse II mit zahlreichen Ungewissheiten verbunden, so dass ein Langzeitsicherheitsnachweis, der dem Stand von Wissenschaft und Technik genügt, mit heutigem Wissensstand nicht realisierbar ist. Unter den bestehenden Randbedingungen lässt sich derzeit nicht garantieren, dass die gesetzlich festgelegten Schutzziele für solche Anlagen eingehalten werden können.

Diese Erkenntnis führte maßgeblich zu der Entscheidung, die radioaktiven Abfälle aus der Asse zurück zu holen. 2013 entschied sich der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit für die Rückholung und verankerte diese Stilllegungsoption im Atomgesetz.

Die Strahlenschutzkommission hatte zuletzt 2016 in einer Stellungnahme zur Schachtanlage Asse den Eindruck erweckt, es gäbe neue Erkenntnisse, nach denen ein Langzeitsicherheitsnachweis machbar wäre. Die Frage, auf welche Erkenntnisse sich die Annahmen stützen, ließ das Gremium jedoch unbeantwortet.

Unabhängig von den Aussagen der Strahlenschutzkommission, ist es für die Sicherheit von Mensch und Umwelt notwendig, die möglichen Konsequenzen, die aus einem Verbleib von Abfällen bei einem Absaufen der Anlage oder verbleibenden Restkontaminationen nach Rückholung der Abfälle resultieren können, genau zu analysieren.

Randbedingungen für die Konsequenzenanalyse bei der Schachtanlage Asse

Bei dem Grubengebäude der Schachtanlage Asse II handelt es sich um ein komplexes System aus Strecken und Hohlräumen, das ständigen Veränderungen unterworfen ist:

  • durch instabile Gebirgsbereiche, die Einfluss auf die Arbeitssicherheit und Zugänglichkeit nehmen
  • durch Verlagerung von Zutrittsstellen des einsickernden Salzwassers
  • durch Veränderung von Zutrittsraten des einsickernden Salzwassers

Gleichzeitig werden bereits Maßnahmen in der Grube realisiert, um die bestmögliche Schadensvorsorge bei Eintreten eines Notfalls zu gewährleisten und um die Rückholung realisieren zu können. Dazu zählen:

  • das Errichten von technischen Bauwerken, die die Ausbreitung von radioaktiven Stoffen in einem Notfall eindämmen
  • Stabilisierungsmaßnahmen
  • Vorbereitungsmaßnahmen zur Rückholung von Abfällen

Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen lässt sich die voraussichtliche weitere Entwicklung der Schachtanlage in drei Phasen einteilen:

  • Phase 1: Herstellung der Notfallbereitschaft
  • Phase 2: Durchführung der Rückholung der Abfälle
  • Phase 3: Stilllegung der Schachtanlage nach Rückholung der Abfälle

Nach heutigem Wissensstand ist nicht auszuschließen, dass das Bergwerk absäuft. Somit muss zu jeder Zeit und für jeden Betriebszustand sowie jede der oben genannten Phasen eine Notfallbereitschaft im Sinne der bestmöglichen Schadensvorsorge hergestellt sein. Modellrechnungen, die Bestandteil der Konsequenzenanalysen sind, helfen künftig dabei, die Planungen laufend zu bewerten und zu optimieren.

Stand: 17.03.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz