Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

BfS setzt Experten-Empfehlungen zur Faktenerhebung um

Weitere Bohrung an Einlagerungskammer 7 begonnen

Blick auf den Steuerstand der Bohranlage Steuerstand der Bohranlage beim Start des BohrvorgangsSteuerstand der Bohranlage beim Start des Bohrvorgangs

Die im Frühjahr 2015 vorgestellten Verbesserungsstrategien zur Bergung der Asse-Abfälle fließen in die weiteren Arbeiten zur Stilllegung der Schachtanlage Asse ein. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat dazu bereits im Herbst vergangenen Jahres mit ersten Planungen begonnen.

Eine Gruppe aus Experten des BfS und der Asse-GmbH hatte zuvor Empfehlungen erarbeitet, wie die Randbedingungen des Asse-Gesetzes für die Rückholung am besten genutzt werden können. Dabei wurde das bisherige Verfahren zur Erkundung der Einlagerungskammern, die sogenannte Faktenerhebung, grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt.

Start für sechste Bohrung an Einlagerungskammer 7

Indes hat vor Einlagerungskammer 7 die Asse-GmbH am 11. Januar 2016 mit einer weiteren Bohrung begonnen. Sie wird voraussichtlich die Erkundung speziell der Kammerdecke abschließen. Dass die bisherigen Erkundungsarbeiten an Einlagerungskammer 7 fortgeführt werden, gehört ebenso zu den Empfehlungen der Expertengruppe.

Die Bohrungen sind nötig, um weitere, genaue Planungsrandbedingungen für die Rückholung ermitteln zu können.

Stand: 11.01.2016

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz