Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was passiert in der Asse?

Arbeiten für eine sichere Stilllegung

Ergebnisse der ersten Bohrung und weiteres Vorgehen

Die am 1. Juni gestartete erste der geplanten Bohrungen in die Kammer 7 führt zunächst schräg an den äußeren, oberen Rand der Kammer. Da die Kammer nach der Einlagerung vollständig mit Salzgrus verfüllt worden ist, wird möglicherweise nur an dieser Stelle noch ein kleiner Hohlraum vorhanden sein. Aus Sicherheitsgründen soll zugleich sichergestellt werden, dass keine Abfälle direkt getroffen werden.

Die technisch komplexe Bohrung wurde als erste ausgewählt, da dadurch mehrere Ziele erreicht werden können.

Ob ein Hohlraum am oberen Rand noch vorhanden ist, war vor Beginn der Bohrung unklar und wird ein Ergebnis der derzeitigen Untersuchungen sein. Die Kammer und ihr Verlauf waren in der Vergangenheit nur rudimentär dargestellt und nicht genau dokumentiert worden. Die letzten Vermessungen fanden vor über 30 Jahren statt, wobei die Kammerdecke nicht vermessen worden ist. Es gibt auch in diesem Teil des Bergwerks sehr starke Verformungen, durch die sich das Salzgebirge und die Kammern über die Jahre „bewegen“.

Ergebnisse der ersten Bohrung

Im laufenden Verfahren der ersten Bohrung wurde die Bohrlochlänge mehrfach erweitert, um mit zusätzlichen Radarmessungen den genauen Verlauf der Kammerdecke ermitteln zu können. Die bisherigen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die erste Bohrung hat die obere Umgebung der Kammer erreicht.
  • Dabei hat sie nicht den äußeren oberen Rand der Kammer selbst erreicht. Die aus der Vergangenheit zugänglichen Informationen über die Kammer sind insoweit unzutreffend. Der bisher vermutete Kammerverlauf muss revidiert werden. Durch Verschiebungen des Bergwerks hat sich die Lage der Kammer weiter verändert, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die Kammerdecke von Kammer 7 unterhalb der ersten Bohrung verläuft, obwohl diese den geplanten Standort erreicht hat.
  • Mit Radarmessungen wurde ein Teilbereich der Umgebung der unter der Bohrung liegenden Kammer untersucht. Der Kammerverlauf des ersten Teils der Kammerdecke ist ermittelt.
  • Um auch einen zweiten Abschnitt des Kammerverlaufs messen zu können, wird die Bohrung auf 35 Meter verlängert und eine weitere Radarmessung durchgeführt.
  • Ein Hohlraum wurde bei der Bohrung bisher nicht angetroffen.
  • Das beim Bohren anfallende Bohrmehl wurde auf Radioaktivität untersucht. Bisher konnte keine Kontamination festgestellt werden.
  • Der Aufbau des etwa 20 Meter dicken Verschlusses vor der Kammer 7 ist für den Bereich, durch den die erste Bohrung führt, ermittelt.

Anhand der bei den Radarmessungen erhaltenen Informationen über den tatsächlichen Kammerverlauf kann die zweite Bohrung wesentlich genauer von der Asse-GmbH geplant werden.

Weiteres Vorgehen

Die zweite Bohrung ist am 30. April 2013 gestartet worden. Nachdem mit der ersten Bohrung der obere Rand der Einlagerungskammer erreicht und der Verlauf der Kammer erfasst wurde, wird die zweite Bohrung flacher angesetzt. Geplant ist eine Bohrtiefe von etwa 23 Metern. Nach Erreichen dieser Tiefe ist ein umfangreiches Mess- und Sondierungsprogramm vorgesehen. Auch bei dieser Bohrung muss besonders darauf geachtet werden, dass die Abfallfässer nicht angebohrt werden.

Bei den Bohrungen soll außerdem der Zustand der Kammerdecke auf Schädigung und Durchlässigkeit untersucht und festgestellt werden, ob Radioaktivität aus den Abfallfässern ausgetreten ist. Andere Bohrungen sollen die Pfeilerbelastungen, Spannungen und Verformungen in den Pfeilern neben der Einlagerungskammer untersuchen.

Mehr zur Probephase (Faktenerhebung)

Die Asse-GmbH informiert zu technischen und kaufmännischen Abläufen

Stand: 07.12.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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