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Struktur und Aufgabe der Asse-GmbH
Mit der Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II hat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zum 1. Januar 2009 auch 255 Beschäftigte der Schachtanlage übernommen. Dies war von Anfang an klare Vorgabe des Bundeskabinetts und der Wunsch des BfS. Um dies zu ermöglichen, ist eine eigene Betriebsführungsgesellschaft gegründet worden: die "Asse-GmbH – Gesellschaft für Betriebsführung und Schließung der Schachtanlage Asse II". So wurde den Beschäftigten auf der Asse eine berufliche Perspektive geboten und ihr wertvolles Wissen über die Schachtanlage konnte erhalten werden. Wichtige Schaltstellen und Leitungspositionen hat das BfS bei Übernahme der Asse neu besetzt.
Die Asse-GmbH ist als Betriebsgesellschaft für sämtliche betrieblichen Arbeiten im Bergwerk zuständig. Anteilseigner ist zu 100 Prozent der Bund. Die Asse-GmbH setzt die vom BfS angeordneten Maßnahmen durch. Diese Maßnahmen betreffen vor allem die Standsicherheit des Bergwerks. Die Asse-GmbH wird auch für die Durchführung der Stilllegungsarbeiten zuständig sein und bis dahin den Betrieb nach den Erfordernissen des Atomrechts gewährleisten. Die Asse-GmbH hat 458 Beschäftigte (Stand: Februar 2016).
Zwischen dem BfS und der Asse-GmbH herrscht eine klare Aufgabenverteilung.
- Bundesamt für Strahlenschutz:
Das BfS ist für die konzeptionellen Fragestellungen, die Stilllegungsplanungen und die Einholung der notwendigen Genehmigungen verantwortlich. Es erstellt und beauftragt wissenschaftliche Studien, hat die drei Stilllegungsoptionen verglichen und bewertet und führt die Planungen für die Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage auf der gesetzlichen Grundlage der Lex Asse (§ 57 b, AtG) aus. Darüber hinaus gibt das BfS der Asse-GmbH den Handlungsrahmen für den sicheren Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage vor.
- Asse-GmbH:
Die Asse-GmbH plant und führt nach den Vorgaben des BfS den bergbaulichen Betrieb der Schachtanlage. Die wesentlichen Aufgaben umfassen den Offenhaltungs- und Stilllegungsbetrieb des Bergwerks. Hierzu gehören die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen (z. B. Firstspaltverfüllung), die Planung und Durchführung von Vorsorgemaßnahmen für den Notfall, die Vorbereitung der Stilllegung durch Rückholung (z. B. Umsetzung der Faktenerhebung sowie die Arbeiten um den Bergungsschacht Schacht Asse 5).
Stand: 22.02.2017