Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Unterlagen zum Stilllegungskonzept des HMGU

Die Diskussion über die Stilllegung der Asse soll nicht nur von Experten hinter verschlossenen Türen geführt werden. Auch die Öffentlichkeit soll aktiv an diesem Prozess teilhaben können. Dazu veröffentlicht das BfS aktuelle Unterlagen wie den sogenannten Kriterienkatalog für die Bewertung von Stilllegungsmöglichkeiten oder Unterlagen für Genehmigungen nach Strahlenschutzverordnung im Internet.

Auch Fachunterlagen, die der ehemalige Betreiber der Asse, das Helmholtz Zentrum München, für sein Stilllegungskonzept (Flutungskonzept) zusammengestellt hatte, sind für diese Diskussion von Bedeutung.

Das Recht zur Veröffentlichung der im Auftrag des HMGU erstellten Berichte wurde dem BfS seitens des HMGU vertraglich eingeräumt. Mit einer Ausnahme haben die übrigen Ersteller der Veröffentlichung - zum Teil mit Auflagen - schriftlich zugestimmt. Wo es von den betroffenen Erstellern gewünscht war, sind personenbezogene Daten aus Datenschutzgründen geschwärzt.

StandTitel
Dezember 2006
Juni 2004
Januar 2006
November 2006
November 2006
Oktober 2006
Mai 2003
Januar 2006
August 2002
März 2004
Juni 2005
Oktober 2006
Oktober 2006
März 2006
März 2006
Oktober 2006
November 2006
Dezember 2006
Dezember 2006
November 2006
Juli 2005
Dezember 2006
Juni 2005
November 2006
November 2006
September 2006
Oktober 2006
Dezember 2006
Oktober 2006
Dezember 2006
September 2006
Dezember 2006
März 2008
November 2007

Gebirgsmechanische Zustandsanalyse des Tragsystems der Schachtanlage Asse II (Kurzbericht)

Stand: 25.06.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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