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Stellungnahme der BGR zur geplanten 3D-seismischen Messung
Die geplanten 3D-seismischen Messungen sind in ihren Ausmaßen beachtlich: Sie sollen auf einer über 37 Quadratkilometer großen Fläche rund um die Schachtanlage Asse durchgeführt werden und werden dabei mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Kosten schätzt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) derzeit auf einen mehrstelligen Millionenbetrag. Angesichts der hohen Kosten und des großen Aufwands hat das BfS die geplanten Messungen zusätzlich von Fachleuten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bewerten lassen.
Fazit der externen Fachleute
Die Experten der BGR stützen im Grundsatz die geplanten Maßnahmen des BfS. In ihrer Bewertung kommen sie zu folgendem Schluss:
„Auf Grundlage der Berichts- und Datensichtung ist die Durchführung der 3D-Seismik am Standort Asse geeignet, um mit den neuesten methodischen Mitteln notwendige und ergänzende Erkenntnisse zur äußeren Form der Salzstruktur sowie zum strukturgeologischen Aufbau des Deck- und Nebengebirges zu gewinnen.“
Und: „Wir erwarten, dass die geplante 3D-Seismik das geeignete Instrument ist, um die komplexe Struktur der Asse weitestgehend lagegetreu und lückenlos abzubilden.“
Untersuchungen sind wichtig für die weitere Rückholungsplanung
Eine genaue Abbildung des Salzsattels in seinen Ausmaßen ist unter anderem wichtig für die weitere Rückholungsplanung. Um die Abfälle bergen zu können, müssen zum Beispiel neue und stabile Strecken sowie Hohlräume im Salz gebaut werden. Ob und wo sich diese einrichten lassen, hängt auch davon ab, ob der Salzsattel dafür genügend Raum bietet. Neuangelegte Hohlräume dürfen nicht zu dicht am umliegenden und wasserführenden Gestein liegen. Die Salzbarriere, also der Abstand zum umliegenden Gestein, muss groß genug sein, damit es an diesen Stellen nicht zu einem Wassereinbruch kommen kann.
Mit der 3D-Seismik setzt das BfS ein modernes Verfahren nach Stand von Wissenschaft und Technik ein, um die räumlichen Verhältnisse von wasserführen Gesteinsschichten und geologischen Störungszonen untersuchen zu können.
Stand: 25.06.2015