Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Schachtanlage Asse II - Abschließende Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO zur Risikoabwägung des BfS für das weitere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle

Am 18.10.2016 hat die Arbeitsgruppe Optionen - Rückholung (AGO) eine Stellungnahme zur Risikoabwägung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) für das weitere Vorgehen im Bereich der 2. südlichen Richtstrecke nach Westen auf der 750-m-Sohle (2sRnW750) veröffentlicht. Am 3. November 2016 wurden im Rahmen der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) - Sitzung die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme vorgestellt. Das BfS sagte eine Stellungnahme zur Stellungnahme der AGO vor Beginn der Maßnahmen zur Verfüllung der 2sRnW750 zu.

Die Verfüllung der 2sRnW750 mit Salzbeton ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung von weiteren Maßnahmen der Notfallplanung. Im Fall eines Notfalls durch das Absaufen der Schachtanlage Asse II soll damit eine Ausbreitung von Radionukliden aus den radioaktiven Abfällen bis hin zur Biosphäre und den Menschen minimiert werden.

Die AGO-Stellungnahme enthält im Anhang ein Sondervotum mit Einzelstimmen. Da das Sondervotum keine von der AGO gemeinsam getragene Expertenmeinung darstellt, wird in dieser Bewertung nur auf die gemeinsam von den Experten getragenen Ausführungen der AGO-Stellungnahme eingegangen.

Grundsätzlich gibt es zwischen der AGO und dem BfS weiterhin unterschiedliche Interpretationen zum Systemverhalten und zum Systemverständnis. Dieser Dissens besteht seit Beginn der Diskussion im Jahre 2012 und konnte bis heute nicht aufgelöst werden. Demzufolge werden auch die Konsequenzen, die sich aus der Verfüllung bzw. Nichtverfüllung der 2sRnW750 ergeben können, von beiden Seiten unterschiedlich bewertet.

Unabhängig eines anscheinend nicht lösbaren Dissenses ist das BfS als Betreiber der Schachtanlage Asse II in der Verantwortung und hat für die größtmögliche Sicherheit zu sorgen. Das BfS ist nach Berg- und Atomrecht verpflichtet, die bestmögliche Sicherheit und Schadensvorsorge zu gewährleisten (die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus § 50 BbergG, § 11 ABBergV und §§ 7 und 9 AtG).

Durch die Anwendung des Atomrechts ist für die Schachtanlage Asse II gem. § 9b Abs. 4 AtG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG nachzuweisen, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist. Da das Risiko eines unbeherrschbaren Lösungszutritts jederzeit besteht (Notfall), muss das BfS alle Maßnahmen ergreifen, die zu einer bestmöglichen Schadensvorsorge führen(Notfallplanung). Daher beinhaltet die Notfallplanung:

  • Maßnahmen zur Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeit.
  • Maßnahmen zur Minimierung der Konsequenzen bei einem unbeherrschbaren Lösungszutritt.

Sowohl die zuständige Rechts- und Fachaufsicht, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), als auch die Genehmigungsbehörde des Landes Niedersachsen, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU) fordern und stützen die Notfallplanung.

Bereits im Jahr 2009, nachdem das BfS zum verantwortlichen Betreiber der Schachtanlage per Gesetz bestimmt wurde, wurde ein erstes Konzept zur Notfallplanung öffentlich vorgestellt. Dass die Notfallplanungen wichtig und notwendig sind, darin stimmten von Anfang an alle Beteiligten überein. In fachlichen Details der Umsetzung und deren Bewertung gab es immer wieder verschiedene Positionen.

Darüber hat das BfS einen offenen, mehrjährigen Austausch mit der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und dem dazugehörigen Beratungsgremium der Begleitgruppe, der AGO, sowie mit den beteiligten Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden geführt. Seit Beginn der Diskussion mit der Begleitgruppe und der AGO wurde das Thema in über 40 verschiedenen Sitzungen ausgetauscht und erörtert.

  • 2010 hat das BfS erstmals die Notfallplanung öffentlich vorgestellt. Stabilisierungs- und Abdichtungsmaßnahmen in den Zugangsbereichen zu den Einlagerungskammern werden erläutert.
  • 2012 begann der Austausch mit der A2B speziell zu den Maßnahmen auf der 750 Meter Ebene des Bergwerkes. Dort liegen 11 der 13 Kammern mit radioaktiven Abfällen. Die A2B sieht Nachteile für die Rückholung und verlangt die Offenhaltung der Strecken.
  • Anfang 2012 haben sich Experten verschiedener Universitäten und Institutionen und Facheinrichtungen darüber verständigt, dass die Notfallplanung eine wichtige Säule der Rückholung bildet und forciert werden sollte. Ein Erlass des BMUB vom 07.02.2012 nimmt darauf Bezug und fordert für die zeitliche Umsetzung: "Dieser Zeitraum ist möglichst zu verkürzen, und deshalb sind alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen."
  • 2013 wird mit der A2B intensiv über die anstehenden Verfüllmaßnahmen vor zwei Einlagerungskammern diskutiert. In einem Schreiben vom 03.09.2013 wird der A2B erläutert, dass alle fachkundigen Institutionen (BMUB, NMU, ESK, LBEG, GRS etc.) die Notfallplanung des BfS bewertet haben und deren Durchführung als erforderlich halten. Akteure wie die ESK fordern darüber hinaus sogar die Verfüllung der Einlagerungskammern selbst. Diese Forderung lehnt das BfS ab, weil damit die Rückholung der Abfälle gefährdet wäre.
  • 2014 fordert die AGO ein schlüssiges Drainagekonzept für den Fall, dass eine Offenhaltung der 750 Meter Ebene nicht möglich ist. Am 15.08.2014 hat das BfS ein Konzept zur Lösungsfassung und Monitoring bei der Verfüllung der 750 Meter Sohle zur Diskussion gestellt.
  • 2015 wurden die AGO-Vorschläge zur Offenhaltung der Strecken in einer Machbarkeitsstudie zu verschiedenen Varianten geprüft.
  • 2016 wurde diese Machbarkeitsstudie um eine Risikoabwägung ergänzt: Dort untersuchte das BfS, inwiefern eine Offenhaltung der Strecken mit den Sicherheitszielen vereinbar ist. Die Untersuchung ergab, dass die Offenhaltung der 2sRnW750 aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist. Dem Expertengremium AGO und der Begleitgruppe werden die Ergebnisse der Studien vorgestellt und mit ihnen diskutiert.
  • Im Mai 2016 kommt eine aktualisierte Analyse zum Zustand der Schachtanlage des Instituts für Gebirgsmechanik Leipzig zu dem Ergebnis, dass die 2sRnW750 in der Nähe der Einlagerungskammern an Stabilität zu verlieren droht. Das Institut empfiehlt die Verfüllung der Strecke mit Spezialbeton, um weitere Schäden zu stoppen.
  • Als verantwortlicher Betreiber entscheidet das BfS auf Grundlage der Risikoabwägung und den Empfehlungen der Gutachter, die Verfüllung der Strecke wie geplant durchzuführen.

Die Verfüllung der 2sRnW750 ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen aus der Notfallplanung, da erst nach deren Ausführung ein Teil der weiteren Vorsorgemaßnahmen auf der 750-m-Sohle umgesetzt werden können. Die Offenhaltung dieser Strecke würde damit die vollständige Umsetzung der geplanten Vorsorgemaßnahmen nicht ermöglichen.

Daher wurden vom BfS die Konsequenzen der Offenhaltung und der Verfüllung der 2sRnW750 im Rahmen einer Risikoabwägung bewertet. In der Risikoabwägung kommt das BfS zum Ergebnis, dass eine weitere Offenhaltung der 2sRnW750 im Hinblick auf die erforderliche Schadensvorsorge nicht vertretbar ist.

Nach Zustimmung der Endlagerüberwachung genehmigt im August 2016 die Bergbehörde des Landes Niedersachsen die Verfüllung der 2sRnW750. Das BMUB stimmt dem Vorgehen zu.

Stand: 18.01.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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