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Video: Asse-Zwischenlager
Werden die Abfälle aus dem Bergwerk geborgen, müssen sie bis zu ihrer Endlagerung sicher zwischengelagert werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz, kurz BfS, ist als Betreiber der Anlage gesetzlich dazu verpflichtet, für diese Zwischenlagerung zu sorgen. Ohne ein genehmigtes und betriebsbereites Zwischenlager kann die Rückholung nicht beginnen.