Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Ergebnisse des BfS-Workshops zur Asse

Anfang 19.01.2012
Ende 19.01.2012
Veranstaltungsort Braunschweig

Auf Einladung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) haben am 18. und 19. Januar 2012 in Braunschweig rund 100 Fachleute über eine mögliche Beschleunigung der Rückholung der Abfälle aus der Asse diskutiert. Die Fachtagung ergab abschließend keine Erkenntnisse, die eine Rückholung der Abfälle in Frage stellen könnten.

Das BfS ist gesetzlich verpflichtet, die Asse langfristig sicher zu schließen. Das kann nach aktuellem Kenntnisstand nur gelingen, wenn alle Abfälle zurückgeholt werden. An den beiden Tagen der nichtöffentlichen Fachklausur ging es darum, Unsicherheiten in Bezug auf die Rückholung der Asse-Abfälle zu analysieren, Beschleunigungsmöglichkeiten für die Rückholung zu identifizieren und mit allen Beteiligten die Beschleunigungsmöglichkeiten konsequent umzusetzen.

An der Klausur-Tagung nahmen das Bundesumweltministerium als Aufsichtsbehörde, das Niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde, die Asse-2-Begleitgruppe als Interessensvertretung der Region sowie weitere mit dem Endlager Asse befasste Experten teil.

Die Debatten fanden in vier Arbeitskreisen statt, die unter anderem zu folgenden Ergebnissen kamen:

Arbeitskreis 1: Geomechanischer und hydrogeologischer Zustand der Schachtanlage Asse II

  • Ein spontaner und vollständiger Einsturz der Asse ist auszuschließen.
  • Untersuchungen des Deckgebirges sind wegen eventueller Lösungszutritte zu forcieren.
  • Eine Verlagerung der Hauptzutrittsstelle der Lösung ist vertikal möglich, horizontal unwahrscheinlich.

Arbeitskreis 2: Bergbaulicher Zustand der Schachtanlage Asse II

  • Es gibt keine unerwarteten Veränderungen des Sicherheitszustandes seit 2010.
  • Schritt 1 der Faktenerhebung ist weiterhin notwendig.
  • Bei Erfüllung zentraler Randbedingungen (z.B. Schacht 5, Infrastrukturräume, Lösungsmanagement) bleibt ausreichend Zeit für Rückholung.

Arbeitskreis 3: Strahlenschutz und Störfallsicherheit

  • Es darf keine Abstriche bei den Schutzzielen, etwa beim Strahlenschutz und Arbeitsschutz, geben.
  • Nachweistiefe und sogenannte Doppelbegutachtungen sollten und können in den Genehmigungsverfahren reduziert werden.
  • Die Verfahrensbearbeitung soll durch intensive Antragsberatung (Entscheiderrunden) optimiert werden.

Arbeitskreis 4: Planung und Genehmigungen

  • Im weiteren Genehmigungsverfahren sind eventuell Beschleunigungen durch flexiblere Anwendung des technischen Regelwerkes möglich, die aber keine Beschleunigung in größerem Umfang erwarten lassen.
  • Zum Vorgehen auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts nach Atomgesetz gab es unterschiedliche rechtliche Positionen.
  • Eine gesetzliche Regelung zum weiteren Vorgehen könnte Spielräume für Risikoabwägungen und Sicherheit für die Handelnden schaffen.

Fazit:

Oberstes Ziel ist die langfristig sichere Schließung der Asse. Das kann nach aktuellem Kenntnisstand nur gelingen, wenn alle Abfälle zurückgeholt werden. Das BfS kann seinen Auftrag aber nur umsetzen, wenn alle Beteiligten die Beschleunigungsmöglichkeiten mittragen und gemeinsam für die sichere Stilllegung der Asse arbeiten.

Öffentliche Präsentation

Die Ergebnisse des Workshops wurden am 19. Januar 2012 in der Braunschweiger Stadthalle öffentlich präsentiert.

Adresse

Stadthalle Braunschweig
Leonhardplatz
38102 Braunschweig

Ergebnisse zum BfS-Workshop

Stand: 06.02.2012

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