Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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"Ein 200stel eines Castor-Behälters"

Der Vergleich des radioaktiven Inventars der Asse mit dem Inhalt eines Castors-Behälters dient einer realitätsnahen Einordnung und soll helfen, eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion zu fördern.

Oberstes Ziel des BfS ist die sichere Stilllegung der Asse. Das kann nach wie vor nur durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse gewährleistet werden. Nur über diesen Weg lassen sich nach derzeitigem Wissensstand die gesetzlichen Schutzziele für Mensch und Umwelt einhalten. Diesem Auftrag und Ziel widerspricht auch nicht die Tatsache und die darauf aufbauende Aussage, dass das radioaktive Inventar der Asse etwa einem 200stel eines Castor-Behälters entspricht. Der Hinweis auf die tatsächliche radiologische Gefahr und eine realitätsnahe Einordnung ist wichtig, um eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion zu fördern.

Konsequenzen einer verzerrten Risikowahrnehmung

Vielfach wird von der Schachtanlage Asse in der Öffentlichkeit ein Bild gezeichnet, das eher Ängste schürt, als die wahren Herausforderungen zu benennen. Überschriften wie zum Beispiel "Das strahlende Verließ", die Rede von "der größten Umweltkatastrophe", die Bezeichnung als "gefährlichster Arbeitsplatz" für die Bergleute oder Gleichsetzungen mit Reaktorkatastrophen in Tschernobyl oder Fukushima tragen dazu bei. Um aber die Herausforderungen der Rückholung stemmen zu können, ist das richtige Augenmaß aller Beteiligten wichtig. Eine realitätsferne Katastrophenstimmung birgt die Gefahr, dass durch Absicherungsdenken Verfahrensabläufe entstehen, die die Rückholung blockieren können statt sie zu fördern. Dies ist hauptsächlich der Grund dafür, dass das BfS über Vergleiche versucht, ein sachliches Bild des bestehenden Umweltproblems zu zeichnen. Die Altlast Asse darf keinesfalls verharmlost werden, genauso wenig sollten die Probleme aber schlimmer dargestellt werden als sie sind.

Worin dennoch die Gefahren stecken

Es ist unstrittig, dass das Inventar der Asse eine Reihe von Stoffen enthält, die nicht in das Grundwasser gelangen dürfen. Die Rückholung ist fachlich und gesetzlich geboten. Nur so kann die Sicherheit für Mensch und Umwelt gewährleistet werden. Zu den gefährlichen Stoffen gehören unter anderem Kernbrennstoffe wie zum Beispiel Uran-235 oder das hochgiftige Plutonium. Neben radioaktiven Substanzen enthalten die Fässer auch chemotoxische (chemisch giftige) Materialien wie Arsen, Quecksilber und Blei.

Strahlenschutz unter Tage: Regelmäßige Überwachung der Mitarbeiter

Die Strahlenbelastung unter Tage wird regelmäßig überwacht. Jeder Mitarbeiter, der in das Bergwerk einfährt, trägt ein Dosimeter. Die Messungen zeigen, dass die amtliche Jahresdosis für einen Bergmann durch die Arbeit in der Asse null Millisievert beträgt. Die mittlere effektive Jahresdosis pro Einwohner aus medizinischer und technischer Anwendung liegt in Deutschland bei etwa 2 Millisievert.

Stand: 10.03.2015

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz