Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Auswirkungen der Asse auf Mensch und Umwelt

Konzeptskizze des BfS soll belastbaren Vergleich der Auswirkungen der Asse auf Mensch und Umwelt bei Rückholung und beim Verbleib der Abfälle ermöglichen

Oberstes Ziel bei der Stilllegung der Asse ist die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Das BfS muss als Betreiber der Asse den Nachweis führen, dass bei der gewählten Stilllegungsoption auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt in der Region besteht. Dies ist auch nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch die Rückholung der Abfälle aus der Asse möglich.

Das BfS ist dabei verpflichtet, die Auswirkungen der Rückholung auf Mensch und Umwelt mit den Auswirkungen denkbarer Alternativen zu vergleichen.

Arbeit des BfS konzentriert sich auf die Rückholung

Versuche anderer Institutionen, die langfristige Sicherheit der Asse bei einem Verbleib der Abfälle im Bergwerk nachzuweisen, waren nicht erfolgreich. Das BfS hat sich 2010 nach einem Vergleich verschiedener Optionen für die Rückholung der Abfälle ausgesprochen, weil nur diese Variante die Langzeitsicherheit nachweisen kann. Das BMU hat sich dieser Empfehlung angeschlossen.

Die Arbeit des BfS konzentriert sich deshalb auf die Rückholung.

Auswirkungen der Rückholung mit denkbaren Alternativen vergleichen

Das BfS ist gleichzeitig dazu verpflichtet, die Auswirkungen unterschiedlicher denkbarer Szenarien auf Menschen und Umwelt zu untersuchen. Da die Rückholung der Abfälle mit einer Strahlenbelastung für das in der Asse tätige Personal und für die Umwelt verbunden ist, muss das BfS entsprechend § 4 der Strahlenschutzverordnung die Notwendigkeit dieser Maßnahme rechtfertigen.

Dazu muss es diese Option mit den Auswirkungen denkbarer Alternativen vergleichen – bei der Asse konkret der Verbleib der Abfälle im Bergwerk.

Konzeptskizze soll notwendige Bewertungsschritte darstellen

Das BfS hat am 19. September 2012 die Erarbeitung einer Konzeptskizze initiiert, die die notwendigen Schritte für die Bewertung darstellt. Die erforderlichen Arbeiten für die Konzeptskizze dürfen nicht die Ausführung der Notfallmaßnahmen, der Probephase (Faktenerhebung) und der Vorbereitungen für die Rückholung verzögern.

Hierzu und zu weiteren Aspekten des Strahlenschutzes bei der Rückholung bereitet das BfS derzeit außerdem einen Workshop am 20. und 21. November 2012 vor. Dabei soll auch die Konzeptskizze vorgestellt und erörtert werden.

Belastbare Bewertung als Vorsorgemaßnahme für den Notfallschutz

Eine belastbare Bewertung der Auswirkungen beim Verbleib der Abfälle in der Asse ist darüber hinaus als Vorsorgemaßnahme notwendig.

Im Falle eines nicht auszuschließenden unbeherrschbaren Wassereinbruchs in die Asse kann der örtliche Notfallschutz damit die Folgen für Menschen und Umwelt abschätzen und daraus notwendige Konsequenzen ableiten.

Stand: 27.09.2012

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz