Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Was wird aus der Asse?

Sicherheit für kommende Generationen

Bewertungskriterien

Um auf einer soliden Grundlage entscheiden zu können, welche der Optionen am besten für die Stilllegung der Asse geeignet ist, hat das BfS Bewertungskriterien erarbeitet. Die Asse-II-Begleitgruppe, die AGO sowie das BMU hatten Gelegenheit, Anregungen und Empfehlungen abzugeben. Viele dieser Empfehlungen fanden Eingang in den Kriterienkatalog. Um allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, den Entscheidungsprozess nachzuvollziehen, hat das BfS den Kriterienkatalog im Internet veröffentlicht.

Kriterienkatalog

Der Katalog enthält 18 Kriterien, mit denen die einzelnen Optionen bewertet werden. Die Stilllegungsoptionen müssen sich an folgenden Fragestellungen messen lassen:

  1. Sicherheit in der Betriebsphase
  2. Umweltauswirkungen bei unbeherrschbarem Lösungszutritt
  3. Vorläufige Langzeitsicherheitseinschätzung
  4. Machbarkeit
  5. Zeitbedarf

Machbarkeitsstudien

Um die Kriterien auf die einzelnen Optionen anwenden zu können, hat das BfS für jede Stilllegungsoption Machbarkeitsstudien anfertigen lassen. Die Autoren stellten diese Studien in einem öffentlichen Workshop vor. Gleichzeitig wurden sie im Internet veröffentlicht. Im Januar 2010 hat das BfS das Ergebnis der Bewertung der Machbarkeitsstudien veröffentlicht und damit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) die Option festgelegt, die weiter verfolgt werden soll. Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, diese Auswahl zu diskutieren sowie Fragen, Anregungen und Einwände einzubringen.

Stand: 22.02.2017

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

© Bundesamt für Strahlenschutz