Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Stellungnahme zum Schreiben der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE der ESK/SSK

Stellungnahme des BfS zum Schreiben der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE der Entsorgungskommission/Strahlenschutzkommission (ESK/SSK) an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 05.01.2010 zu den Optionen zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Aufgrund missverständlicher Darstellungen in den Medien weist das BfS nochmals darauf hin, dass eine Vielzahl der Kritikpunkte und Anregungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Entsorgungskommission/Strahlenschutzkommission (ESK/SSK) zur Asse sowie von Herrn Michael Sailer bereits in das Ergebnis des Optionenvergleiches eingeflossen sind. So teilt das BfS die Einschätzung, dass in der Machbarkeitsstudie zur Rückholung der Zeitbedarf für die Bergung der einzelnen Fässer zu gering bemessen ist. Deswegen hat das BfS für den Optionenvergleich einen entsprechenden Zeitaufschlag berücksichtigt. Anders als in den Medien teilweise dargestellt, wird im Ergebnis des Optionenvergleiches nicht von einem Zeitaufwand von vier bzw. 4,8 Minuten pro Fass ausgegangen.

Darüber hinaus plant das BfS - in Übereinstimmung mit der ESK/SSK - einzelne Kammern zu öffnen, um Gewissheit über den Zustand der Fässer zu erlangen und so zu einer realistischeren Abschätzung des Zeitbedarfes zu gelangen. Die Stellungnahme des ESK/SSK vom 5.1. bezieht sich zudem nicht auf das Ergebnis des Optionenvergleiches, sondern auf einen Zwischenstand im Diskussionsprozess. Dies zeigt sich auch daran, dass die ESK/SSK auch Ergebnisse aus Sitzungen der Ad-hoc-Arbeitsgruppe von ESK und SSK zur Grundlage ihrer Stellungnahme macht, die vor Fertigstellung des Optionenvergleichs stattgefunden haben.

Das BfS hat zu der Stellungnahme der ESK/SSK am 18.1. ausführlich Stellung genommen:

Im Zuge der Begleitung des Prozesses des Optionenvergleiches zur Stilllegung der Schachtanlage Asse II hatte das BMU die ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE gebeten, ihre Auffassungen zu den Optionen und dem der Begleitgruppe Asse II durch das BfS vorgestellten Schritt 1 des Optionenvergleiches (Machbarkeitsstudien und Charakterisierung der Optionen) schriftlich niederzulegen. Die ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat sich mit den Optionen befasst und ihre Auffassung am 05.01.2010 dem BMU in einem Schreiben übermittelt. Das BfS gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Die Stellungnahme fußt im Wesentlichen auf einer Auswertung der vom BfS in Auftrag gegebenen drei Machbarkeitsstudien und der vom BfS vorgelegten Charakterisierung der einzelnen Stilllegungsoptionen (Phase 1 des Optionenvergleichs). Eine Bewertung des eigentlichen Vergleichs war der Arbeitsgruppe aus zeitlichen Gründen nicht möglich.

Die inhaltlichen Anmerkungen der Arbeitsgruppe sind in das vom BfS am 15.01.2010 vorgestellte Ergebnis des Optionenvergleichs bereits eingeflossen.

Die fachliche Einschätzung der Stilllegungsoptionen und die Empfehlung zum weiteren Vorgehen der ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe sind – soweit sie nicht zwischenzeitlich überholt sind, nicht geeignet die Aussagen und Ergebnisse des Optionenvergleiches des BfS grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie decken sich in vielen Fällen mit den Aussagen des BfS im Bericht zum Optionenvergleich.

In einzelnen Punkten gelangt die Arbeitsgruppe zu Einschätzungen, die vom BfS nicht geteilt werden. Dies betrifft z.B. die Frage, ob der Vergleich der Stilllegungsoptionen erst nach Vorliegen eines Integrierten Notfallplans möglich ist. Nach Einschätzung des BfS ist ein solcher Plan zwar zur Umsetzung jeder einzelnen Stilllegungsoption erforderlich, nicht hingegen zur Vornahme eines Vergleichs der spezifischen Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen.

Die ESK/SSK-ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE hat weiterhin Unsicherheiten einzelner Stilllegungsoptionen identifiziert und bewertet. Dies betrifft konkret die Optionen Rückholung bzw. Umlagerung. Im ESK-Schreiben werden hieraus abgeleitet konkrete Maßnahmen zum weiteren Vorgehen empfohlen. Die genannten Unsicherheiten und vorgeschlagenen Maßnahmen wurden vom BfS bei der Erstellung des Berichts zu Optionenvergleich teilweise in ähnlicher Form diskutiert und berücksichtigt. Im Ergebnis stellt sich die Rückholung als beste der untersuchten Varianten dar. Dabei kommt das BfS wie die ESK/SSK-Arbeitsgruppe zum Ergebnis, dass zunächst einzelne Einlagerungskammern zu öffnen, ausgewählte Abfallgebinde zu entnehmen und auf ihre Beschaffenheit und auf ihren Inhalt zu überprüfen sind.

Das BfS gelangt allerdings nicht zu der Einschätzung, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich allein das Konzept der Vollverfüllung als realisierbar erweisen wird. Das BfS weist vielmehr auf die unsichere Datenlage hinsichtlich der Vollverfüllung hin. Bei dieser Schließungsvariante kann derzeit nicht prognostiziert werden, ob ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden kann.

Das BfS hält die Vornahme eines Vergleichs auch bei der gegenwärtig vorliegenden teilweise unvollständigen Datenlage für möglich und geboten.

Als wesentliche und grundsätzliche Aussagen zum Optionenvergleich, den Unsicherheiten und Kenntnisdefiziten sowie der Empfehlung zum weiteren Vorgehen sind folgende Punkte hervorzuheben:

  • Die Machbarkeitsstudien für die Stilllegungsoptionen sind zwar in ihrem Tiefgang begrenzt und in Teilaspekten unvollständig. Auf Basis der zusätzlich vorliegenden Unterlagen und Informationen ist ein Vergleich der Stilllegungsoptionen derzeit gleichwohl möglich. Eine Vervollständigung der Studien und eine Behebung der Kenntnisdefizite würden jedoch viele Monate, wenn nicht Jahre erfordern. Wegen der drängenden Zeit und der Gefahr weiterer negativer Veränderung der Situation in der Asse sind ungeachtet dessen schnelles Handeln und rasche Entscheidungen auf Basis vorhandener und in kurzer Zeit gewinnbarer Informationen geboten. Es ist unbedingt erforderlich, dass baldmöglichst konkrete Schritte realisiert und die Stilllegung der Schachtanlage Asse zügig angegangen wird. Die bestehenden Unsicherheiten sind in der Abwägung und im Entscheidungsprozess zu berücksichtigen.
  • Die Option „vollständige interne Umlagerung“ ist wegen der erforderlichen, mehrjährigen Erkundungsphase mit ungewissem Ausgang, ob ein geeigneter Umlagerungshorizont gefunden werden kann, nicht mehr weiter zu verfolgen.
  • Für die Rückholung ist von Bedeutung, in welchem Zustand sich die eingelagerten Gebinde befinden und mit welchem technischen Aufwand diese geborgen werden können. Hier bestehen derzeit Unsicherheiten, die sich auch auf den notwendigen Zeitbedarf und die Strahlenbelastung für die Beschäftigten auswirken. Daher ist erforderlich, dass einzelne Einlagerungskammern geöffnet, ausgewählte Gebinde entnommen und auf ihre Beschaffenheit und ihren Inhalt überprüft werden. Hierzu sollen zunächst im Vorfeld alle diesbezüglichen, verfügbaren Informationen ausgewertet und anschließend auf dieser Grundlage eine Entscheidung über mögliche Entnahmeorte und umfänge der zu überprüfenden Abfallgebinde getroffen werden.

Die getroffenen Aussagen decken sich in den wesentlichen Punkten mit den Einschätzungen des BfS und unterstützen das vom BfS vorgeschlagene weitere Vorgehen. Ein Integriertes Notfallkonzept ist derzeit in Erarbeitung. Eine Konkretisierung der Planung zur Rückholung bis zur Ausführungsreife wird durch das BfS schnellstmöglich vorgenommen werden. Untersuchungen zum Zustand der geologischen Formation und Langzeitsicherheitsbetrachtungen werden intensiv fortgeführt.

Zu einigen weiteren Detailpunkten der Stellungnahme der ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE bestehen aus Sicht des BfS abweichende Auffassungen bzw. sind Klarstellungen notwendig, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

Die Ansicht der ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe, dass eine Teilrückholung die Situation hinsichtlich von Langzeitsicherheitsbetrachtungen nicht verbessern kann, wird vom BfS nach derzeitiger Sachlage nicht geteilt. Für eine fundierte Einschätzung diesbezüglich sind aus Sicht des BfS weitere Untersuchungen bzw. Berechnungen notwendig, um den Anteil einzelner Einlagerungsbereiche bzw. Gebindearten auf die gesamte Strahlenbelastung späterer Generationen zu quantifizieren.

Die ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE erachtet die Zeitvorstellungen in den Machbarkeitsstudien für die Rückholung und Umlagerung insbesondere für die Bergung der Abfälle für nicht plausibel, da ihnen optimale Bedingungen für die technische Umsetzung und das genehmigungstechnische Prozedere zugrunde liegen. Im Grundsatz wird diese Einschätzung vom BfS geteilt. Im Rahmen des Optionenvergleiches wurde der angesetzte Zeitbedarf deswegen mangels weiterer belastbarer Informationen um einen Aufschlag von 25% erhöht. Der Kritik der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE, dass dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar, nicht sachgerecht und nicht ausreichend für eine realistische Zeitplanung sei, kann insofern nicht gefolgt werden. Es ist klarzustellen, dass der Anspruch einer realistischen Zeitplanung bei den Zeitabschätzungen im Rahmen des Optionenvergleiches durch das BfS nicht erhoben wurde, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die in den Machbarkeitsstudien angegebenen Zeiten für unrealistisch optimistisch und nicht realisierbar eingeschätzt werden. Dies wird zunächst durch den gewählten Beaufschlagungsfaktor von 1,25 verdeutlicht. Eine realistischere Zeitabschätzung kann aus Sicht des BfS nur nach Erlangung weiterer Kenntnisse hinsichtlich des tatsächlichen Zustandes der Gebinde und der Durchführung weiterer konkreter Planungen zur technischen Umsetzung der Bergung und Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse erfolgen.

Die ESK/SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE bezweifelt, dass in einer 1-Schacht-Anlage eine ausreichende und zuverlässige Bewetterung für einen offenen Umgang mit radioaktiven Stoffen – wie bei der Rückholung erforderlich – gewährleistet werden kann. Dieser Auffassung kann sich das BfS nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vorbehaltlos anschließen. Die Ersteller der Machbarkeitsstudie zur Rückholung haben ein Konzept skizziert, das auch mit einem Schacht die ausreichende Bewetterung der Anlage während des Rückholungsbetriebes gewährleisten soll. Dieses Bewetterungskonzept beruht auf einer Minimierung der Wettermengen im Sperr- bzw. Kontrollbereich, u.a. durch den Einsatz elektrobetriebener Fahrzeuge. Dieser Ansatz erscheint aus Sicht des BfS zunächst plausibel und zielführend, da eine deutlich erhöhte Wettermenge auch mit einem erheblichen Abluftdekontaminations- bzw. Filteraufwand verbunden wäre. Eine endgültige Einschätzung darüber, ob ein zusätzlicher Wetterschacht zur Bereitstellung der erforderlichen Wettermengen bei Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse erforderlich ist, kann aus Sicht des BfS erst nach Vorliegen weiterführender Konzept- und Ausführungsplanungen zur technischen Durchführung der Bergung und der hierfür benötigten Bewetterung und Filteranlagen erfolgen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die ESK-SSK-Ad-hoc-Arbeitsgruppe eine Reihe von Anregungen und Anmerkungen gemacht hat, die teils positiv in den Ergebnisbericht des BfS eingeflossen sind, teils - wie oben dargestellt – als nicht relevant für das Ergebnis eingestuft werden. In der nach der Vorstellung des Ergebnisses am 15.01.2010 nun folgenden Phase der öffentlichen Diskussion werden sich sicherlich auch die Beratungsgremien des BMU mit diesem befassen.

Stand: 25.01.2010

Übergang der Betreiberaufgaben

Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und das Endlager Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Die Verantwortung für die Projekte lag vorher beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Weichen für den Betreiberwechsel stellte das "Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung", das am 30. Juli 2016 in Kraft trat. Das BfS konzentriert sich auf die staatlichen Aufgaben des Strahlenschutzes, etwa im Bereich des nuklearen Notfallschutzes, der medizinischen Forschung, des Mobilfunks, des UV-Schutzes oder der Messnetze für Radioaktivität in der Umwelt.

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