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Bund plant kein Lager für Atommüll in Sachsen-Anhalt

Ausgabejahr 2006
Datum 21.12.2006

Der Bund plant kein Lager für Atommüll in Sachsen-Anhalt. Richtig ist vielmehr, dass zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt Gespräche auf Arbeitsebene geführt worden sind. Hierbei ging es um die Frage, ob und inwieweit das Land Sachsen-Anhalt sich vorstellen könne, dass der Bund auf dem bundeseigenen Gelände des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) eine Anlage zur staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen nach § 5 AtG einrichten könne. Die staatliche Verwahrung dient dazu, vorsorglich in der Lage zu sein, Kernbrennstoffe ohne gültige Umgangsgenehmigung in die Obhut des Staates zu überführen. Atommüll darf nach den Bestimmungen des Atomgesetzes nicht in staatliche Verwahrung genommen werden. Hierüber wurde das Umweltministerium Sachsen-Anhalt auch informiert. Bis heute ließ Sachsen-Anhalt keine ablehnende Haltung zu einer möglichen staatlichen Verwahrung erkennen. Falls das Land Sachsen-Anhalt eine mögliche staatliche Verwahrung ablehnt, wird das BfS dieses Vorhaben nicht weiter verfolgen.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 21.12.2006

© Bundesamt für Strahlenschutz