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Transport von Uran nach Russland genehmigt

Ausgabejahr 2006
Datum 01.12.2006

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 17.10.2006 beantragte Beförderungsgenehmigung für den Transport von max. 18 Behältern mit unbestrahltem hochangereichertem Uran des VKTA Rossendorf nach Russland erteilt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz festgestellt worden war. Mit dieser Feststellung wird auch sichergestellt, dass die internationalen Vorschriften zum Schutz der Menschen eingehalten werden.

Das BfS hat in seiner Genehmigung festgelegt, dass das Material auf dem Landweg nur in besonderen Spezialfahrzeugen transportiert werden darf, um es gegen Entwendung zu sichern. Des weiteren wurde die Zuverlässigkeit des Antragstellers geprüft und sichergestellt, dass der Transport durch Personen durchgeführt wird, die zuverlässig sind und über die notwendigen Kenntnisse von gegebenenfalls zu treffenden Strahlenschutzmaßnahmen verfügen. Das BfS hat zudem geprüft, dass der Transport gegen mögliche Schadenersatzforderungen versichert ist.

Die vorgesehenen Transportbehälter sind nach internationalen Richtlinien für den Straßen- und Lufttransport zugelassen. Bei der Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das BfS wurde auch nachgewiesen, dass selbst bei einem Flugzeugabsturz das zu transportierende Inventar nicht kritisch wird und der erforderliche Schutz der Bevölkerung gegenüber radiologischen Auswirkungen gegeben ist.

Das aus Russland stammende Uran soll auf Grundlage des zwischen den USA, Russland und der IAEA vertraglich vereinbarten Russian Resarch Reactor Fuel Return (RRRFR) - Programms unter Aufsicht der IAEA nach Russland zurückgeführt werden.

Im Rahmen dieses Programms haben bereits andere Länder, z.B. Polen und Tschechien für Forschungszwecke aus Russland geliefertes hochangereichertes Uran an Russland zurückgegeben.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.07.2007 befristet ist, Gebrauch gemacht wird, ist Sache der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss nach einer Auflage in der Genehmigung mit den für die Sicherung des Transportes zuständigen Innenministerien abgestimmt werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 01.12.2006

© Bundesamt für Strahlenschutz