Navigation und Service

Nur Standortvergleich führt zur besten Lösung für die Endlagerung

Ausgabejahr 2006
Datum 04.09.2006

Keine der zur Endlagerung radioaktiver Abfälle möglichen Gesteins­formationen wie Salz, Ton oder Granit ist generell der anderen vorzu­ziehen. Dies ist – wie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche, in einer Presseerklärung vom vergangenen Sonntag (3. September) zu Recht feststellt - eine der zentralen Aussagen des Abschlussberichtes zu einem umfangreichen Untersuchungsprogramm zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Ende letzten Jahres vorgelegt hat.

Die logische Konsequenz aus diesem Befund kann nicht lauten, dass deshalb ein neues Standortsuchverfahren nicht sinnvoll sei. Im Gegenteil: Die Vorteile von Wirtsgesteinen sind nur im Vergleich von Standorten zu ermitteln. Dieses Verfahren entspricht internationalen Standards und wird der Komplexität der Aufgabe gerecht. Die sichere Lagerung hochradioaktiver Stoffe über 1 Million Jahre erfordert die bestmögliche Lösung.

Unzutreffend ist zudem der von Frau Reiche erweckte Eindruck, es gebe bereits eine Eignungsaussage für den Standort Gorleben. Richtig ist, dass die Eignung eines jeden potentiellen Endlagerstandortes also auch von Gorleben erst über den Langzeitsicherheitsnachweis festgestellt wird. Der Langzeitsicherheitsnachweis erfolgt im Planfeststellungsverfahren, im Fall Gorleben wäre das selbst bei unver­züglicher Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten frühestens etwa 2022.

Das weitere Vorgehen bei der Endlagersuche wird vom Bundes­umweltministerium vorgeschlagen und von der Bundesregierung festgelegt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 04.09.2006

© Bundesamt für Strahlenschutz