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Gutachten bestätigt erneut: Versagen von Castor-Behälter bei Absturz ausgeschlossen

BfS veröffentlicht zusätzliches Gutachten zur Behältersicherheit

Ausgabejahr 2005
Datum 02.12.2005

Die Integrität von Castor-Behältern ist auch bei einem Absturz auf den Hallenboden des Zwischenlagers Gorleben jederzeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt ein vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Auftrag gegebenes und jetzt veröffentlichtes Gutachten. Dabei untersuchten Experten der Materialprüfanstalt Stuttgart (MPA) das ungünstigste mögliche Sturzszenario eines Behälters im Zwischenlager Gorleben anhand neuester Rechenmethoden. Außerdem wurde bei den Betrachtungen ein Materialfehler beim Behälter unterstellt.

Das BfS hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem 2002 die Fragestellung öffentlich diskutiert worden war, ob die Integrität des Castor-Behälters gefährdet wäre, falls der Behälter beim Abladevorgang in der Lagerhalle in Gorleben aus der höchstmöglichen Hebeposition ohne Stoßdämpfer auf den Hallenboden abstürzen würde. Obwohl der Behälter für dieses Szenario bereits ausgelegt war und das BfS keine Bedenken hinsichtlich der Integrität des Behälters hatte, wurde der Behälterabsturz im Auftrag des BfS nochmals von der bisher im Verfahren nicht beteiligten MPA und anhand neuer wissenschaftlicher Methoden untersucht.

Die MPA Stuttgart erhielt vom BfS den Auftrag, den Aufprall eines Behälters CASTOR-HAW 20/28 CG nach freiem Fall aus vier Metern Höhe ohne Stoßdämpfer auf den Betonboden der Halle in Gorleben mit der sogenannten Finite-Elemente-Methode, einer neuen, dynamischen Rechenmethode, rechnerisch darzustellen. Die zeitlichen Verläufe von Dehnungen, Spannungen und Verzögerungen für den gesamten Behälterkörper während des Stoßvorgangs wurden ermittelt. Die abschließende Bewertung ergab, dass bei einem unterstellten Absturz aus der höchstmöglichen Höhe senkrecht auf den Hallenboden der Zwischenlagerhalle Gorleben die Integrität des Behälters erhalten bleibt.

In einem weiteren Schritt führte die MPA Stuttgart eine bruchmechanische Untersuchung bei dieser Absturzbelastung durch. Dabei wurde im ungünstigsten Bereich des Behälters nahe der Moderatorbohrung ein Materialfehler angenommen. Die Ausmaße des angenommenen Fehlers wurden um ein Mehrfaches größer unterstellt als ein Fehler auf Grund der Nachweisgrenze bei der Qualitätssicherung tatsächlich sein kann. Auch nach dieser Untersuchung ist ein Versagen des Behälters auszuschließen.

Die MPA Stuttgart fasst ihre Untersuchungen im Gutachten folgendermaßen zusammen: "Somit ist ein Versagen des Behälters beim Absturz auszuschließen".

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 02.12.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz