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Frist für Einwendungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Temelin ist abgelaufen

Zwischenlager Temelin

Ausgabejahr 2005
Datum 28.07.2005

Die Frist für mögliche Einwendungen gegen den geplanten Bau des Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente im tschechischen Temelin ist abgelaufen. Bis zum 22. Juli 2005 konnten Bürgerinnen und Bürger beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ihre Einwände gegen das Zwischenlager einreichen. In der Einwendungsfrist vom 30. Juni bis zum 22. Juli wurden beim BfS 86 schriftliche Einwände gegen das Zwischenlager eingereicht. 206 weitere Einwendungen wurden nach Fristablauf abgegeben.

Das BfS hat alle eingereichten Einwände gesammelt und wird diese zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme der zuständigen tschechischen Behörde übergeben. "Einwender können an einem öffentlichen Anhörungstermin teilnehmen, bei dem die Umweltaspekte des Vorhabens diskutiert werden", sagte der Pressesprecher des BfS, Arthur Junkert, heute in Salzgitter. Dieser wird aller Voraussicht nach am 24. August, ab 15 Uhr, im tschechischen Budweis stattfinden. An diesem Anhörungstermin werden auch Vertreter betroffener Behörden aus Deutschland und Österreich teilnehmen. Das BfS hatte beauftragt, einen solchen Termin auch in Deutschland stattfinden zu lassen, um der deutschen Bevölkerung die Teilnahme an der Erörterung zu erleichtern. Allerdings gibt es darauf keinen Rechtsanspruch - die tschechischen Behörden gaben dem Antrag nicht statt.

Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hatte die Umweltverträglichkeitsprüfungs(UVP)-Erklärung für das Standort-Zwischenlager Temelín einer gutachterlichen Überprüfung im Hinblick auf Vollständigkeit, Richtigkeit der Angaben und Bewertungsmethoden sowie die Prüfung bedeutender grenzüberschreitender Umweltauswirkungen unterzogen und in dem Gutachten zur UVP-Dokumentation darstellen lassen. Bei dieser Begutachtung wurde auch auf die in einer ersten Phase des Verfahrens bereits eingereichten 2.500 Einwände und die damalige Stellungnahme des BfS eingegangen.

Das BfS hatte das Gutachten, parallel zur Einwendungsfrist vom 30. Juni bis 21. Juli, an seinen Standorten in Salzgitter, Berlin und Oberschleißheim bei München öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Unterstützt wurde das BfS dabei durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, das die Unterlagen in den Gemeinden und kreisfreien Städten entlang der bayerisch-tschechischen Grenze auslegen ließ. "Auf dieser Grundlage konnten sich die Bürgerinnen und Bürger umfassend informieren und Einwände gegen das Vorhaben einreichen", sagte Junkert.

Das Gutachten ist nach wie vor in tschechischer sowie in gekürzter Form in deutscher Sprache im Internet auf www.bfs.de einsehbar.

Der Betreiber des Kernkraftwerks Temelin in der tschechischen Republik - die ČEZ AG - plant den Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort ab 2010.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 28.07.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz