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Bundesrechnungshof bestätigt:
"Filz-Vorwürfe" gegen BfS haltlos

Ausgabejahr 2005
Datum 30.06.2005

In den vergangenen Wochen haben mehrfach Presseberichte für Aufsehen gesorgt, die über angeblich rechtswidrige Auftragsvergaben im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) berichteten. Die darin erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.
Dies bestätigt jetzt auch der Bundesrechnungshof. In zwei Berichten stellt der BRH fest, dass es in keinem der untersuchten Vergabeverfahren eine unzulässige Einflussnahme des Präsidenten des BfS gegeben hat.
Das Magazin Stern veröffentlicht in seiner heutigen Ausgabe eine Gegendarstellung des Bundesamtes für Strahlenschutz zu einem am 19.05.2005 veröffentlichten Artikel, in dem "Filzvorwürfe" gegen das BfS konstruiert worden waren. Zum Abdruck war das Magazin erst bereit, nachdem es die juristische Auseinandersetzung vor dem Landgericht Hamburg verloren hatte. Zuvor hatten Gerichte in Berlin und Hamburg den Verlag Gruner + Jahr und den Autor Hans-Martin Tillack bereits zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet.

BfS-Pressesprecher Arthur Junkert: "Damit bricht eine von interessierten Kreisen und einzelnen Medien inszenierte Kampagne, mit der der Ruf des Bundesamtes für Strahlenschutz geschädigt werden sollte, endgültig in sich zusammen."

Hinweis für die Redaktionen:
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Medienberichte, Gegendarstellungen und gerichtlichen Entscheidungen zur Verfügung.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 30.06.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz