Navigation und Service

BfS veröffentlicht Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Temelin

Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten tschechischen Zwischenlagers können bis 21. Juli 2005 eingesehen werden

Ausgabejahr 2005
Datum 29.06.2005

Öffentlichkeitsbeteiligung für Temelin: Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht am 30. Juni das tschechische Gutachten zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente im tschechischen Temelin. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Gutachten bis Fristablauf am 21. Juli 2005 einsehen und bis zum 22. Juli 2005 Einwendungen gegen den Bau des Zwischenlagers erheben. Außerdem soll ein Anhörungstermin stattfinden, bei dem die Umweltaspekte des Vorhabens diskutiert werden. Das BfS hat gegenüber dem tschechischen Umweltministerium die Forderung erhoben, auch einen Anhörungstermin in Deutschland stattfinden zu lassen.

Das vom tschechischen Umweltministerium beauftragte und um Stellungnahmen des BfS und des Österreichischen Umweltministeriums ergänzte Gutachten liegt in Deutschland, Österreich und Tschechien öffentlich aus und wird auf den Internet-Seiten der beteiligten Behörden veröffentlicht. Federführend für die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht das BfS das Gutachten auf www.bfs.de und legt es in gedruckter Fassung vom 30. Juni bis zum 21. Juli 2005 an den drei BfS-Standorten Berlin, München und Salzgitter öffentlich aus. "Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können sich so umfassend über mögliche Umweltauswirkungen des Zwischenlagers informieren und mögliche Bedenken gegen das Vorhaben erheben", sagte der Präsident des BfS, Wolfram König, heute in Salzgitter.

Im jetzt veröffentlichten Gutachten werden die Umweltverträglichkeitsstudie des Antragstellers (CEZ AG) sowie fachliche Stellungnahmen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zu möglichen Umweltauswirkungen zusammenfassend dargestellt. Für die Bundesrepublik Deutschland hatte das BfS eine Stellungnahme zur vorausgegangenen Umweltverträglichkeitsstudie zum 31. Oktober 2004 erarbeitet . Das BfS sammelte außerdem die mehr als 2.500 bis dahin von deutschen Bürgerinnen und Bürgern erhobenen Einwendungen gegen das geplante Zwischenlager und übersandte die Unterlagen dem tschechischen Umweltministerium.

Das tschechische Umweltministerium wird einen Anhörungstermin organisieren, an dem auch Vertreter der Bundesrepublik Deutschland sowie der Republik Österreich teilnehmen werden. Alle Personen, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Einwendungen in schriftlicher Form bei einer der beteiligten Behörden eingereicht haben, können an der Erörterung teilnehmen. Das BfS wird genauere Angaben im Internet sowie per Pressemitteilung veröffentlichen, sobald Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung feststehen.

Die Umweltministerien von Bayern und Sachsen unterstützen das BfS bei der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Bayerische Umweltministerium veröffentlicht das Gutachten im Internet und legt es in den grenznahen Städten und Gemeinden öffentlich aus. Das Landesumweltministerium Sachsens hält weiterführende Links auf seiner Internet-Seite bereit.

Das BfS erarbeitet derzeit bereits eine fachliche Stellungnahme zum aktuellen tschechischen Gutachten. Diese wird dem tschechischen Umweltministerium ebenfalls übersandt und auf www.bfs.de veröffentlicht. Wie in vorangegangenen Schritten wird auch dies im weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens von den tschechischen Behörden berücksichtigt werden.

Der Betreiber des Kernkraftwerks Temelin in der tschechischen Republik - die CEZ AG - plant den Bau eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Kraftwerksstandort ab 2010.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 29.06.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz