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Gruner + Jahr gibt Unterlassungsverpflichtungserklärung ab

Ausgabejahr 2005
Datum 18.05.2005

Der Verlag Gruner + Jahr hat am heutigen Nachmittag bezüglich der Vorabmeldung des Stern-Berichtes bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, in welcher sich der Verlag verpflichtet hat, die Behauptung zu unterlassen, es habe einen direkten Gutachterauftrag über rund 300.000 € an den ehemaligen Regierungspräsidenten von Hannover, Herrn Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz, gegeben.

Der Verlag erklärte weiterhin, für den Fall der Wiederholung dieser Behauptung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 18.05.2005

© Bundesamt für Strahlenschutz