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BfS erteilt Änderungsgenehmigung
Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg
Ausgabejahr 2003
Datum 17.02.2003
Datum 17.02.2003
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute die Genehmigung vom 31.7.2001 zur Aufbewahrung abgebrannter Brennelemente in einem Interimslager am Atomkraftwerk Philippsburg um die Gestattung bisher nicht beschiedener Antragsteile ergänzt.
Das Aufbewahrungskonzept der EnBW Kraftwerke AG wird dadurch nicht verändert.
Die Genehmigung gestattet die Erhöhung der Schwermetallmasse von 130 auf 250 Tonnen und der maximalen Wärmeleistung des einzelnen CASTOR V/19-Behälters von bisher 25 kW auf 35 kW. Auch die neu einsetzbaren Behälter CASTOR V/52 für Brennelemente aus dem Siedewasserreaktor Philippsburg 1 dürfen diese erhöhte Wärmeleistung aufweisen. Als maximale Wärmeleistung des gesamten Interimslagers waren ursprünglich 0,96 MW beantragt worden; genehmigt wurden am 31.7.2001 0,3 MW. Mit der Änderungsgenehmigung wird dieser Wert auf 0,79 MW erhöht.
Zur Ummantelung des metallischen Dichtungsrings des Behälterdeckels darf alternativ zu Silber auch Aluminium verwendet werden.
Das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren des Jahres 2000 hat die jetzt genehmigten Sachverhalte bereits eingeschlossen; die Einwendungen wurden im Hinblick auf die vorgenommenen Ergänzungen erneut betrachtet.
Die Prüfung des Szenarios eines herbeigeführten Flugzeugabsturzes hat ergeben, dass auch bei einem solchen Terrorangriff auf das Interimslager selbst dann keine einschneidenden Katastrophenschutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn ungünstige, konservative Annahmen zugrunde gelegt werden.
Nach den Bestimmungen des novellierten Atomgesetzes umfasst nunmehr die festgesetzte Deckungsvorsorge für das Atomkraftwerk Philippsburg 2 auch die Erfüllung der gesetzlichen Schadensersatzverpflichtungen infolge eines vom Interimslager ausgehenden Schadensereignisses.
Die Genehmigung ist mit Sofortvollzug ausgestattet. Sie wird alsbald öffentlich ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) eingestellt.
Stand: 17.02.2003