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BfS genehmigt Zwischenlager Grohnde

Weiterer Schritt zur Transportreduzierung und Beendigung der Wiederaufarbeitung

Ausgabejahr 2002
Datum 20.12.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat heute den Betreibern des Atomkraftwerks Grohnde die Genehmigung für den Betrieb eines Zwischenlagers erteilt. Dort sollen die abgebrannten Brennelemente aus dem Kraftwerk für maximal 40 Jahre aufbewahrt werden, bevor sie in ein Endlager gebracht werden. Der Präsident des BfS, Wolfram König, sagte, mit dieser Genehmigung werde ein weiterer Schritt zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Zwischenlagerung gegangen: "Sobald das Zwischenlager seinen Betrieb aufnimmt, werden Transporte abgebrannter Brennelemente vom Standort Grohnde in die zentralen Zwischenlager Gorleben und Ahaus sowie in die ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen entbehrlich."

Die Genehmigung gestattet den Betreibern "Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH", "Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH" und "E.ON Kernkraft GmbH", abgebrannte Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Grohnde in einem 93 m langen, 27 m breiten und 24 m hohen Lagergebäude aus 1,2 bis 1,3 Meter dickem Stahlbeton auf dem Kraftwerksgelände aufzubewahren. Die Zwischenlagerung erfolgt in maximal 100 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR V/19 mit insgesamt bis zu 1000 Tonnen Schwermetall, 5,5 x 1019 Bq Aktivität und 3,75 MW Wärmefreisetzung. Ursprünglich waren 1200 Tonnen Schwermetall und eine Gesamtaktivität von 8,0 x 1019 Bq beantragt worden.

Die baurechtliche Genehmigung für das Gebäude hatten die Betreiber bei der lokalen Baubehörde, dem Landkreis Hameln-Pyrmont, am 13.12.2000 beantragt. Der Antrag ist noch nicht beschieden.

Im Genehmigungsverfahren für den Standort Grohnde wurde erstmals auch eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, die die Auswirkungen des Vorhabens untersuchte. Durch Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Umweltauswirkungen werden mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Kulturgüter vermieden.

Das BfS ist nach umfassender Prüfung und Bewertung der Eignung des Standortes, der Konzeption des Standort-Zwischenlagers sowie der Maßnahmen gegen mögliche Schäden durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hinreichende Vorsorge getroffen und der Strahlenschutz für die Bevölkerung und das Personal gewährleistet ist. Das gilt auch für das in die Prüfung aufgenommene Szenario eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes.

Die Prüfungen der Antragsunterlagen haben zu einer Reihe von Auflagen im Genehmigungsbescheid geführt. Der sichere Einschluss des radioaktiven Materials wird dadurch gewährleistet, dass jeder Behälter mit einem Doppeldeckel-System ausgerüstet ist. Für möglicherweise notwendig werdende Reparaturen am Primärdeckel kann entweder die Dichtung im Reaktorgebäude ausgetauscht oder ein zusätzlicher Fügedeckel aufgeschweißt werden. Beide Maßnahmen sind zur Wiederherstellung der Dichtheit geeignet. Die Antragsteller haben nachgewiesen, dass sie die gesetzlich geforderte Vorsorge zur Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen infolge eines vom Zwischenlager ausgehenden nuklearen Ereignisses getroffen haben.

Die Genehmigung für das Standort-Zwischenlager Grohnde wird in Kürze in Emmerthal und beim BfS in Salzgitter zur Einsicht ausgelegt und auf der Internetseite des BfS (www.bfs.de) veröffentlicht werden.

Gegen die Genehmigung können Einwenderinnen und Einwender innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Die Erteilung der Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in einem Standort-Zwischenlager hatte am 20.12.1999 die Rechtsvorgängerin der E.ON Kernkraft GmbH, PreussenElektra Kernkraft GmbH & Co. KG, beantragt. Das Vorhaben wurde am 17.02.2001 öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen dazu lagen vom 27.02. - 26.04.2001 öffentlich aus und wurden vom 07. - 09.06.2001 in Hameln mündlich erörtert. Gegen das Vorhaben hatten über 9000 Personen Einwendungen erhoben. Die Einwendungen wurden mit den Antragsunterlagen geprüft und im Genehmigungsbescheid behandelt.

Weitere Auskunft erhalten Sie von Volker Schäfer unter 0170-7619221.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 20.12.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz