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Genehmigung im Internet

Standort-Zwischenlager am Atomkraftwerk Lingen

Ausgabejahr 2002
Datum 04.12.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird die Genehmigung zur Errichtung eines Zwischenlagers für abgebrannte Brennelemente am Standort des Atomkraftwerks Lingen (Emsland) in der Zeit vom 5. - 18.12.2002 im Rathaus Lingen und beim BfS in Salzgitter auslegen sowie im Bundesanzeiger und einigen regionalen Tageszeitungen öffentlich bekannt geben. Rechtsmittel sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.

Von Personen, die Einwendungen erhoben hatten, kann der Genehmigungsbescheid beim BfS, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, angefordert werden.

Im Sinne einer hohen Transparenz seiner Entscheidungen wird das BfS gleichzeitig mit der Bekanntgabe den Bescheid auch auf seiner Internetseite (www.bfs.de) veröffentlichen. Rechtsverbindlich ist der ausgelegte Text.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 04.12.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz