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BfS schließt Untersuchung von Mineralwässern auf radioaktive Inhaltsstoffe ab

Ausgabejahr 2002
Datum 30.09.2002

Von Mineralwässern geht aus strahlenhygienischer Sicht keine Gefahr für die Gesundheit aus. Aus Vorsorgegründen sollte aber der Richtwert internationaler Trinkwasserrichtlinien von 0,1 mSv/Jahr nicht dauerhaft überschritten werden.

Das ist das Ergebnis einer breit angelegten Studie in der das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) das Vorkommen natürlicher Radionuklide in Mineralwässern in Deutschland untersucht hat. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatte das BfS mit der Aktualisierung und Erweiterung einer früheren Untersuchung beauftragt, um mögliche Gesundheitsfolgen durch natürliche Radionuklide in Mineralwässern besser bewerten zu können. Dazu wurden die Aktivitätskonzentrationen der Radionuklide Radium-226, Radium-228, Uran-234, Uran-235, Uran-238, Polonium-210, Blei-210 und Aktinium-227 von 401 in Deutschland erhältlichen Mineralwässern gemessen und die daraus resultierende Strahlenexposition beim Konsum dieser Wässer berechnet. Von den untersuchten Mineralwässern wurden 366 in Deutschland produziert - die restlichen 35 Mineralwassermarken waren Importwässer aus 10 europäischen Staaten. Damit wurde ein großer, regional repräsentativer Teil der ca. 650 in Deutschland amtlich anerkannten Mineralwässer erfasst. Die Proben wurden im Zeitraum September 2000 bis November 2001 nach dem Zufallsprinzip bundesweit in Getränkemärkten und Filialen bekannter Einzelhandelsketten eingekauft.

Grundlage für die gesundheitliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse ist der in den Trinkwasserrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union festgelegte Dosisrichtwert von 0,1 mSv/Jahr. Dieser Richtwert für Trinkwasser ist auf Mineralwasser und solche Personen übertragbar, die ihren Trinkwasserbedarf überwiegend oder ausschließlich durch Mineralwasser decken.

Die Hauptergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Bei zwei der 401 untersuchten Mineralwässer wird für Erwachsene der Dosisrichtwert überschritten, sofern sie - wie entsprechend der Strahlenschutzverordnung angenommen - jährlich 350 Liter trinken. Dabei handelt es sich um ausländische Wässer.
  • Bei etwa 20 % der untersuchten Mineralwässer wurden Aktivitätskonzentrationen gemessen, aus denen bei Kleinkindern mit einem Alter unter einem Jahr eine Folgedosis von mehr als 0,1 mSv resultiert, wenn (wie angenommen) jährlich 170 Liter ausschließlich dieses Mineralwassers konsumiert werden. Nahezu 90 % dieser Wässer deutscher Herkunft stammen aus den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Der höchste Dosiswert (6,5 mSv) für Kleinkinder mit einem Alter unter einem Jahr wurde für ein Wasser aus Portugal berechnet. Sofern Säuglinge nicht gestillt werden und Säuglingsnahrung mit Mineralwasser zubereitet wird, sollten nicht ausschließlich solche Wässer mit höheren Gehalten natürlicher Radionuklide verwendet werden.
  • Der auf dem Etikett einiger Mineralwässer angegebene Zusatz "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" sollte auf Wässer mit niedrigen Konzentrationen natürlicher Radionuklide beschränkt werden, bei denen eine Überschreitung des Dosisrichtwerts von 0,1 mSv/a ausgeschlossen werden kann.

Das BfS hat die Hersteller der Mineralwässer über die Ergebnisse ihrer jeweiligen Produkte informiert und veröffentlicht die Ergebnisse der Untersuchungen in seinem Internetangebot unter www.bfs.de.

Stand: 30.09.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz