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Jürgen Trittin und Wolfram König: Handyhersteller sollen "Blauen Engel" für strahlungsarme Handys nutzen

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium

Ausgabejahr 2002
Datum 04.07.2002

Bundesumweltminister Jürgen Trittin und der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), Wolfram König, haben gemeinsam an die Handyhersteller appelliert, für strahlungsarme Handys den blauen Umweltengel zu beantragen und zu verwenden. Unabhängig davon sollten die Verbraucherinnen und Verbraucher sich beim Kauf eines Gerätes an dem SAR-Wert von 0,6 Watt pro Kilogramm orientieren, betonten Trittin und König heute bei der Vorstellung des BfS-Jahresberichtes in Berlin. "Die bestmögliche Vorsorge vor potenziellen Gefahren ist unsere oberste Maxime für einen zukunftsorientierten Strahlenschutz," sagte König zum Selbstverständnis des von ihm geleiteten Amtes. Neben dem Strahlenschutz gehörten auch die Genehmigung von Transporten von radioaktiven Abfällen und die Genehmigung von dezentralen Zwischenlagern an den Standorten der Atomkraftwerke zu den Schwerpunktaufgaben des BfS im vergangenen Jahr.

Jürgen Trittin: "Viele Verbraucherinnen und Verbraucher bewegt die Frage möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Handystrahlen, ohne dass sie deswegen auf den Kauf eines solchen Gerätes verzichten wollen. Der 'Blaue Engel' als Kennzeichen für strahlungsarme Handys erleichtert Kunden die Orientierung und bietet eine Entscheidungshilfe vor dem Kauf."

Handyhersteller können ab sofort für strahlungsarme Handys den blauen Umweltengel beantragen. Die dazu notwendigen Vergabekriterien hatte kürzlich die unabhängige "Jury Umweltzeichen" beschlossen. Ausschlaggebend für die Verleihung des Umweltzeichens ist der sogenannte SAR-Wert (SAR = Spezifische Absorptionsrate: Maß für den auf die Gewebemasse bezogenen Leistungsumsatz), mit dem die maximale Strahlungsintensität des Handys angegeben wird. Demnach kommt ein "Blauer Engel" nur für Handys in Frage, deren SAR-Wert bei höchstens 0,6 Watt pro Kilogramm liegt. Der gesetzliche Grenzwert für die höchstzulässige Belastung liegt demgegenüber bei 2 Watt pro Kilogramm. Das BfS bietet im Internet (www.bfs.de) eine Übersicht von SAR-Werten der aktuell auf dem Markt angebotenen Mobiltelefone an.

Wolfram König: "Beim Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern spielt die Vorsorge eine zentrale Rolle. Unser Ziel ist es, durch vorsorgende Maßnahmen mögliche Risiken zu minimieren. Dazu gehört eine umsichtige Nutzung des Mobilfunks, aber auch, dass Grenzwerte, die den Schutz vor nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gewährleisten, laufend überprüft werden. Grenzwerte und Vorsorge sind zwei Aspekte des Strahlenschutzes vor nichtionisierender Strahlung, die einander ergänzen." Das BfS hat im vergangenen Jahr Empfehlungen zum umsichtigen Gebrauch von Handys erarbeitet, um die Einwirkung elektromagnetischer Felder des Mobilfunks auf die Nutzerinnen und Nutzer gering zu halten.

Zum vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutz gehört auch, dass noch offene wissenschaftliche Fragen geklärt werden. Deshalb weitet das Bundesumweltministerium die Forschung deutlich aus. Bis 2005 stellt das Ministerium für den Bereich Mobilfunk insgesamt 8,5 Millionen € zur Verfügung, die Netzbetreiber haben sich verpflichtet, das Programm noch einmal mit der gleichen Summe zu unterstützen. Das BfS hat das Forschungsprogramm im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Ländervertretern und Nichtregierungsorganisationen konzipiert. Es umfasst die Bereiche Dosimetrie, biologische Wirkungen auf Menschen, Tiere und Zellen, Epidemiologie sowie Risikokommunikation.

Ein zunehmend wichtigeres Arbeitsfeld des BfS ist der Schutz vor ultravioletter Strahlung. Ziel ist es, die Bevölkerung für die möglichen langfristigen Wirkungen von UV-Strahlenschäden in Form von Hautkrebs zu sensibilisieren. Mit dem "Solariencheck" hat das BfS jedem Nutzer einen Kriterienkatalog zur Bewertung von Solarien an die Hand gegeben.

Mit dem neuen Atomgesetz, das der Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Stromerzeugung dient, hat das BfS neue Aufgaben und Schwerpunkte erhalten. Dazu gehört die Genehmigung von Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente an den AKW-Standorten. Die öffentlichen Auslegungen und die Erörterungstermine sind inzwischen für die beantragten 17 Verfahren beendet, allein 14 der 17 Erörterungstermine für fast 250.000 Einwendungen führte das BfS im vergangenen Jahr durch. Bisher genehmigte das BfS drei Interimslager für abgebrannte Brennelemente: in Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis. Von diesen Standorten aus ist es nicht mehr notwendig, radioaktive Abfälle in zentrale Zwischenlager zu transportieren. Bundesumweltminister Trittin: "Mit dem Konzept der dezentralen Zwischenlagerung werden die Atommülltransporte drastisch reduziert. Innerdeutsche Transporte werden in absehbarer Zeit ganz überflüssig. Die zügige Abwicklung der Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager ist eine außergewöhnliche Leistung des BfS." In den Genehmigungsverfahren für die Zwischenlager werden auch die Ereignisse des 11. September 2001 in den USA berücksichtigt und Fragen eines gezielten Flugzeugabsturzes in die Prüfungen einbezogen.


Hinweis: Der vollständige Jahresbericht 2001 des BfS ist im Internet (www.bfs.de) abrufbar oder kann kostenlos beim Bundesamt für Strahlenschutz, Postfach 10 01 49, 38201 Salzgitter bezogen werden.

Stand: 04.07.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz