Navigation und Service

BfS genehmigt Transporte und Behälter

Ausgabejahr 2002
Datum 21.06.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die am 23.05.2002 beantragten max. 6 Transporte von abgebrannten Brennelementen aus dem Atomkraftwerk Neckarwestheim nach Sellafield genehmigt.

Ebenfalls wurde die Genehmigung für 6 Transporte abgebrannter Brennelemente vom Atomkraftwerk Unterweser nach Sellafield erteilt. Von diesen 12 Transporten waren 8 bereits früher vom BfS genehmigt worden, aber noch nicht durchgeführt worden. Dem Antrag auf Verlängerung der Transportgenehmigung für 8 Transporte von unbestrahlten MOX-Brennelementen von Siemens AG in Hanau zur Wiederaufarbeitungsanlage der Cogema in La Hague wurde ebenfalls entsprochen.

Neu genehmigt wurden darüber hinaus 7 Transporte abgebrannter Brennelemente aus dem Atomkraftwerk Grafenrheinfeld nach La Hague.

Die Genehmigung für Neckarwestheim ist bis zum 31.12.2002 befristet, bei den Transporten werden Behälter vom Typ Excellox 6 verwendet. Der Transport von Unterweser aus kann unter Verwendung von CASTOR S1 Behältern bis zum 15.03.2003 durchgeführt werden. Für die Genehmigung zum Transport von Hanau nach La Hague gilt eine Befristung bis zum 30.06.2003. Hier kommen Behälter vom Typ FS 65 - 1300 zum Einsatz. Der Transport von Grafenrheinfeld aus kann bis zum 31.12.2002 unter Verwendung von Behältern des Typs TN 13/2 durchgeführt werden.

Wann von den erteilten Genehmigungen, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH und den Kraftwerksbetreibern. Die konkreten Transporttermine müssen mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder, gemäß einer weiteren Auflage des BfS, in einem ausreichenden Zeitraum vor Transportbeginn abgestimmt werden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat neue Revisionen der französischen verkehrsrechtlichen Zulassungsscheine für die Behälter TN 12/2 und TN 17/2 für den Transport auf dem Gebiet Deutschlands anerkannt. Die Anerkennungen gelten bis einschließlich 15. August 2002 bzw. 31. Oktober 2005. Diese Behälter werden für den Transport abgebrannter Brennelemente aus deutschen Kraftwerken zur französischen Wiederaufarbeitungsanlage (COGEMA) verwendet. Der Anerkennung ging die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das BfS und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) voraus.

Zur Verbesserung der Wärmeabfuhr sind diese Behälter mit Kühlstacheln ausgerüstet, die außen an den zylindrischen Behälterkörper angeschweißt sind. Im Jahre 2001 wurde bei einer Routinekontrolle an einem Behälter des Typs TN 12/2 die korrosionsbedingte Bildung eines Zwischenraums zwischen einer Gruppe von Kühlstacheln und dem Behältermantel festgestellt. Seitdem werden alle Behälter der möglicherweise betroffenen Bauarten bei jedem Transport zusätzlich auf die Lösung von Kühlstacheln hin untersucht, wobei eine Kombination mehrerer Prüfmethoden eingesetzt wird. Nach Wertung durch die BAM ist durch die Kontrollen sichergestellt, dass jede sicherheitsrelevante Ablösung von Kühlstacheln erkannt wird. Die Kontrollen sind für die durch Deutschland führenden Transporte.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 21.06.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz