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Internationale Umweltverträglichkeitsprüfung vorangebracht

Anhörung zu Zwischenlagern an süddeutschen Atomkraftwerken

Ausgabejahr 2002
Datum 10.04.2002

Bereits am Dienstag Abend ist nach zehnstündiger Verhandlung die vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) durchgeführte Anhörung zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der Anträge, an sechs süddeutschen Atomkraftwerken Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente einzurichten, zu Ende gegangen.

Die Bedeutung dieser für vergleichbare Vorhaben erstmalig durchgeführte zweistaatliche Anhörung wurde durch die engagierte Teilnahme von Repräsentanten aus Österreich und Deutschland unterstrichen: Neben Vertretern der Österreichischen Bundesregierung und der Länder Oberösterreich und Tirol waren die Umweltminister aus den Ländern Salzburg und Vorarlberg, Dr. Othmar Raus und Erich Schwärzler, nach München gekommen. Die Einwenderinnen und Einwender waren durch Umweltinitiativen aus Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg und zahlreiche Sach- und Rechtsbeistände vertreten.

In vielen Statements wurde die grundsätzliche und in die Zukunft weisende Umsetzung der Europäischen UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention hervorgehoben. Damit werde der Horizont möglicher Umweltauswirkungen einzelner Vorhaben über die Staatsgrenzen hinaus geweitet und der Blick auf eine notwendige internationale Umweltvorsorge gerichtet.

Im Mittelpunkt der inhaltlichen Erörterung standen Auswirkungen der beantragten Zwischenlager auf Österreich, insbesondere Fragen gezielt herbeigeführter Flugzeugabstürze, die Sicherheit der Behälter über den gesamten Lagerzeitraum, die Nutzungsdauer der Zwischenlager sowie Fragen der Haftung und der Deckungsvorsorge. Über die Risikoabschätzungen der Folge von Flugzeugabstürzen teilte das BfS mit, Gutachten in Auftrag gegeben zu haben.

Von österreichischer Seite wurde die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung begrüßt und der Dank an das BfS für die kompetente Vorbereitung und die faire Verhandlungsführung durch Dr. Thomauske ausgesprochen. Dieser bedankte sich umgekehrt für die sachliche Atmosphäre bei der Erörterung und sicherte zu, dass alle vorgetragenen Argumente festgehalten und im weiteren Genehmigungsverfahren geprüft würden. Gleichzeitig kündigte er an, dass die Konsultationen mit der Österreichischen Bundesregierung fortgeführt würden.

Für weitere Informationen erreichen Sie Volker Schäfer unter 0170-7619220.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 10.04.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz