Navigation und Service

BfS misst Radon im Trinkwasser

Neue EU-Empfehlung

Ausgabejahr 2002
Datum 13.03.2002

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat in den vergangenen Jahren in Deutschland umfangreiche Untersuchungen zur Bestimmung des Radongehaltes im Trinkwasser durchgeführt, die weitgehend repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik sind. Insgesamt wurden mehr als 2100 Proben auf ihren Gehalt an Radon-222 untersucht.

Im Mittel ergab sich in Deutschland eine Radon-Konzentration von rund 6 Becquerel pro Liter ( Bq/l). Rund 7% der Messwerte liegen über 100 Bq/l. Eine Trinkwasserprobe aus einem Brunnen im Fichtelgebirge lag oberhalb des in der EU-Empfehlung festgelegten oberen Referenzwertes von 1000 Bq/l.

Im Dezember 2001 hatte die EU-Kommission die "Empfehlung über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser" verabschiedet. Nach dieser Empfehlung sind Strahlenschutzmaßnahmen oberhalb einer Radonkonzentration von 1000 Bq/l gerechtfertigt. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die EU-Mitgliedsstaaten eine Radon-Konzentration oberhalb von 100 Bq/l als Referenzwert festlegen, bei dessen Überschreitung zu prüfen ist, ob Gegenmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit erforderlich sind.

Diese Ergebnisse zeigen, dass in dem weitaus größten Teil aller Wasserversorgungsanlagen keine Maßnahmen zur Verringerung des Radongehaltes erforderlich sind. Entsprechend der EU-Empfehlung wird das BfS prüfen, ob und wie bei Wasserwerken mit erhöhten Radonkonzentrationen (oberhalb 100 Bq/l) aus Gründen der Strahlenschutzvorsorge eine Reduzierung des Radon-Gehaltes erreicht werden kann.

Wenn neben dem kurzlebigen Radon-222 auch erhebliche Konzentrationen von Radonfolgeprodukten wie Blei-210 und Polonium-210 im Trinkwasser auftreten, so sind diese künftig in Verbindung mit den anderen natürlichen Radionukliden zu überwachen.

Das BfS erarbeitet zur Zeit ein Messprogramm, mit dem auch Blei-210 und Polonium-210 erfasst werden kann. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird der neuen EU-Richtlinie folgend, darüber zu entscheiden sein, ob oberhalb der Referenzkonzentrationen von 0,2 bzw. 0,1 Bq/l Gegenmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind.

Stand: 13.03.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz