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Weitere 3000 Einwendungen aus Österreich

Zwischenlager an süddeutschen AKW-Standorten

Ausgabejahr 2002
Datum 01.03.2002

Bis zum Ende der Auslegung der Anträge auf Errichtung von Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente an den Standorten der süddeutschen Atomkraftwerke Grafenrheinfeld, Neckarwestheim, Philippsburg und Biblis sind beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Genehmigungsbehörde insgesamt etwa 3.000 Einwendungen aus Österreich eingegangen.

Zuvor hatten sich ca. 50.000 in Österreich ansässige Einwenderinnen und Einwender gegen die entsprechenden Vorhaben an den Standorten Ohu/Isar und Gundremmingen zu Wort gemeldet.

Die österreichischen Einwendungen wurden im Rahmen einer grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingebracht, mit der das BfS der EG-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention entspricht. Alle hierbei vorgebrachten Argumente werden vom BfS im weiteren Genehmigungsverfahren geprüft.

Nachdem bis zum November 2001 bereits über 180.000 Einwendungen an den sechs süddeutschen Standorten erörtert wurden, steht allen in Österreich ansässigen Einwenderinnen und Einwendern die Möglichkeit offen, ihre Argumente zur Umweltverträglichkeit der Vorhaben bei einem für April geplanten Anhörungstermin mündlich darzulegen und zu erläutern.

Das Österreichische Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit dem das BfS alle Verfahrensschritte abstimmt, hatte federführend auch für die zu den Einwendern zählenden Länder Salzburg, Oberösterreich, Vorarlberg und Tirol eine Beteiligung erbeten.

Zur Begründung wurde angeführt, es seien "erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Österreichs nicht von vornherein auszuschließen". In den Einwendungen kritisierten Bürger und öffentliche Institutionen, die Atommüllzwischenlager erhöhten das Risiko für katastrophale Unfälle, die Lagerhalle sei gegen Flugzeugabstürze, Erdbeben, Terroranschläge und andere Einwirkungen von außen nur unzureichend geschützt und die Langzeitsicherheit der Behälter sei nicht gewährleistet.

Die Errichtung der Zwischenlager wurde von der RWE Power AG, der E.ON Kernkraft GmbH, der Gemeinschaftskraftwerk Neckar GmbH und der EnBW Kraftwerke AG beantragt.

Die Unterlagen zu den Vorhaben waren vom 27.12.2001 bis zum 26.2.2002 in mehreren österreichischen Dienststellen ausgelegt. Zur Abgabe von Einwendungen hatte vor allem die "Oberösterreichische überparteiliche Plattform gegen Atomgefahren" aufgerufen.

Für Nachfragen erreichen Sie Volker Schäfer unter 0170 - 7619220.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 01.03.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz