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Präsident Wolfram König: Vorsorge beim Mobilfunk ist öffentliche und private Aufgabe

Ausgabejahr 2002
Datum 11.02.2002

Auf einer Tagung der Evangelischen Akademie in Loccum zu "Elektrosmog" sagte der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Wolfram König am Montag: "Der Schutz der Gesundheit der Menschen, die den Mobilfunk selbst nutzen, aber auch derjenigen, die in der Nähe von Sendeanlagen wohnen, muss sichergestellt sein. Nur dann kann und darf der Mobilfunk in unserer Gesellschaft eine Zukunft haben. Die Vorsorge gegen mögliche Gefahren ist nicht nur eine öffentliche, sondern auch eine private Aufgabe".

Das BfS habe im Zusammenhang mit der Bewertung des Mobilfunks drei wichtige Aufgaben: die Beratung der Bundesregierung - eine intensive Öffentlichkeitsarbeit - sowie die Initiierung von Forschung.

Gerade weil es sich um eine wichtige und zukunftsträchtige Technologie handelt, ist ein verantwortungsbewusster Umgang mit dem Mobilfunk notwendig.

"Unnötige Expositionen müssen vermieden werden und unvermeidbare Expositionen müssen so gering wie möglich gehalten werden", sagte König. Er lasse kontinuierlich prüfen, ob es unterhalb der geltenden Grenzwerte gesundheitliche Risiken gebe bzw. Grenzwerte zu korrigieren seien. Das Ergebnis einer solchen aktuellen Prüfung sei eindeutig: Es gebe derzeit keinen wissenschaftlichen Nachweis für gesundheitliche Gefahren, vor dem die Grenzwerte nicht schützen, wohl aber Hinweise auf mögliche Risiken und Fragen, die wissenschaftlich noch nicht beantwortet werden können.

"Daher setze ich mich dafür ein, dass der Strahlenschutz sich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher auch möglichen Risiken stellt", sagte König.

Die möglichen Risiken, um die es hier gehe, seien wahrscheinlich als klein einzuschätzen. Es sei aber zu berücksichtigen, dass von diesen wahrscheinlich geringen Risiken Millionen von Menschen in Deutschland betroffen sein könnten.

Deshalb sei es weder angebracht, Horrorszenarien zu entwerfen, noch könne die Notwendigkeit von Vorsorge ernsthaft bestritten werden. Es bestehe im Strahlenschutz Handlungsbedarf im Sinne der Vorsorge. Deshalb habe das BfS ein Vorsorgepaket entwickelt, das im wesentlichen drei Bereiche umfasst: Möglichst geringe Exposition, Aufklärung und Information der Bevölkerung und Forschung.

Vorsorge sei aber nicht nur öffentliche Aufgabe; Handy-Hersteller, Mobilfunkbetreiber und Nutzerinnen und Nutzer könnten und müssten einen Beitrag zur Vorsorge leisten.

Jeder Nutzer könne durch geeignetes Verhalten dazu beitragen, dass die Intensität, der er ausgesetzt sei, gering bleibe. Das BfS habe aus diesem Grund Empfehlungen zum umsichtigen Gebrauch von Handys veröffentlicht. Ziel dieser Empfehlung ist es, die Expositionsdauer und die Intensität der Felder, denen die Nutzerinnen und Nutzer ausgesetzt sind, gering zu halten.

Handy-Hersteller müssten durch Entwicklung strahlungsarmer Geräte, Handykennzeichnung und Intensivierung der Forschung auch einen bedeutenden Beitrag zur Vorsorge leisten, forderte König. Aufgabe der Mobilfunkbetreiber sei es, durch geeignete Standortwahl für eine Minimierung der Exposition zu sorgen. Durch eine bessere Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger müsse mehr Transparenz hergestellt werde. Der Präsident des BfS werde genau beobachten ob die am 6. Dezember des letzten Jahres gegenüber der Bundesregierung abgegebene Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber dazu beitragen wird, dass die Kommunen rechzeitig in die Planungen der Netzbetreiber einbezogen werden und sie somit Einfluss auf die Standortwahl nehmen können.

Stand: 11.02.2002

© Bundesamt für Strahlenschutz