Am 25. April 2017 sind die Betreiberaufgaben für die Schachtanlage Asse, das Endlager Konrad und Morsleben auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen worden. Diese Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wird daher nicht mehr aktualisiert und zeigt den Stand vom 24. April 2017. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der BGE: www.bge.de

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Gutachter präsentieren Machbarkeitsstudien

Erstmals breite Beteiligung der Öffentlichkeit bei Stilllegung einer kerntechnischen Anlage

Ausgabejahr 2009
Datum 02.10.2009

Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragten Gutachter präsentieren heute die Ergebnisse ihrer Machbarkeitsstudien für die Schließung der Schachtanlage Asse II. Zur Diskussion stehen die Rückholung der Abfälle, ihre Umlagerung innerhalb des Bergwerks oder die Vollverfüllung der Anlage. Das BfS wird am Jahresende die Weichenstellung festlegen, welche Option weiterverfolgt werden soll. Vor einer endgültigen Entscheidung über den weiter zu verfolgenden Stilllegungsweg werden dann die Öffentlichkeit und die beteiligten Akteure die Möglichkeit haben, die fachlichen Ergebnisse des Optionenvergleichs zu diskutieren.

"Wir werden versuchen, die größtmögliche Sicherheit für die betroffenen Menschen zu schaffen", sagte BfS-Präsident Wolfram König. Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung in Schöppenstedt werden die Gutachter ihre Schließungsoptionen vorstellen und die jeweiligen Vor- und Nachteile erläutern. Danach stehen die Experten für Fragen zur Verfügung. Das BfS wird in der heutigen Infoveranstaltung keine eigene Bewertung abgeben. "Es ist das erste Mal, dass die Öffentlichkeit von Anfang an in die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage einbezogen wird", sagte König. Dieses neue Verfahren sieht eine umfassende Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit bereits bei der Entwicklung von Problemlösungen vor und nicht erst nach der Fertigstellung von Konzepten und Planunterlagen.

Das BfS als neuer Betreiber des Endlagers Asse wendet die diesem Verfahren zugrunde liegende Philosophie seit Übernahme der Betreiberschaft an. Dieses Verfahren ist beispielhaft und ohne Alternative, da in der Vergangenheit u.a. Risiken nur unvollständig kommuniziert wurden. Aus diesem Grund werden die Gutachten zu den Optionen unmittelbar zu dem Zeitpunkt präsentiert, an dem sie vorliegen. "Wir wünschen uns eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit und werden alle Anregungen prüfen", sagte König. Als verantwortlicher Betreiber muss das BfS letztendlich die Entscheidung treffen und verantworten, wie die Asse stillgelegt werden soll.

Um die Schließungsoptionen möglichst objektiv und nachvollziehbar bewerten zu können, hat das BfS unter Beteiligung der Asse-Begleitgruppe und der Arbeitsgruppe Optionenvergleich Kriterien definiert. Mit Hilfe dieser Kriterien werden die drei Stilllegungsoptionen geprüft, verglichen und in eine Rangfolge gebracht. Am Jahresende wird das BfS das Ergebnis des Optionenvergleichs bekanntgeben. Nach einer öffentlichen Diskussionsphase wird das atomrechtliche Genehmigungsverfahren eingeleitet. Auch daran werden die Öffentlichkeit und die Asse-Begleitgruppe intensiv beteiligt.

Stand: 02.10.2009

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