Navigation und Service

Sichere Verwahrung von Strahlenquellen

Gemeinsame Information des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS)

Symbol für Radioaktivität

Da die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Teile einer Liegenschaft in Berlin-Karlshorst abgeben und ältere Gebäudekomplexe aus der Nutzung nehmen möchte, werden derzeit Varianten zum Abtransport einer dort sicher lagernden Strahlenquelle geprüft. Bei der Quelle handelt es sich um eine Plutonium-Beryllium-Quelle, einen Zylinder mit einem Durchmesser von 6 und einer Höhe von 9,5 Zentimetern. Die Quelle enthält kleinere Mengen Kernbrennstoff.

Der Zylinder wird in einem für solches Material errichteten Bunker auf dem derzeit vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) genutzten Gelände aufbewahrt. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist für die sichere Verwahrung der Quelle zuständig. Die Aufbewahrung unterliegt den hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes. Zur Überwachung führt das BfE kontinuierlich Messungen durch. Zudem kontrollieren regelmäßig die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie die EURATOM die Lagerung. Von der Aufbewahrung der Quelle geht keine Gefahr für Mensch und Umwelt aus.

Informationen zur staatlichen Verwahrung werden unter anderem im Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht.

Woher stammt die Strahlenquelle?

Strahlenquellen wie diejenige, die in Berlin-Karlshorst aufbewahrt wird, wurden in der ehemaligen DDR in der Industrie und zu Forschungszwecken eingesetzt. Auf dem Gelände befand sich früher das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz (SAAS) der DDR. Das SAAS hatte die Strahlenquelle ehemals zur Kalibrierung von Messgeräten und Dosimetern vor Ort benutzt. Mit der Wiedervereinigung ging der Besitz der Quelle auf die Bundesrepublik über. Das BfS war zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung als oberste Strahlenschutzbehörde für die sichere staatliche Verwahrung zuständig. Die Verantwortung für die staatliche Verwahrung ging am 30. Juli 2016 in die Zuständigkeit des BfE über. Eigentümerin des Geländes ist die BImA.

Was heißt "staatliche Verwahrung"?

Die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen unterliegt strengen Sicherheitsanforderungen. Kernbrennstoffe dürfen nur dann gelagert werden, wenn eine Lagergenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) vorliegt oder sie in einer nach § 7 AtG genehmigten Anlage wie einem Kernkraftwerk eingesetzt werden. In Situationen, in denen solche Genehmigungen nicht vorliegen, sorgt der Staat zum Schutz der Bevölkerung für die sichere Verwahrung dieser Stoffe. Dieser Fall kann eintreten, wenn zum Beispiel Kernbrennstoffe gefunden, bei Grenzkontrollen sichergestellt werden oder sich die Besitzverhältnisse wie im vorliegenden Fall bei der Wiedervereinigung Deutschlands ändern.

Die Plutonium-Beryllium-Quelle in Berlin-Karlshorst ist die einzige Quelle, die sich in staatlicher Verwahrung des Bundes befindet. Daneben gibt es in Deutschland an verschiedenen Orten weitere Quellen, die von den jeweiligen Bundesländern beaufsichtigt werden.

Wie ist das Material gesichert?

Nach der Wiedervereinigung wurde speziell für die sichere Aufbewahrung von derartigem Material auf dem Gelände ein Bunker gebaut. Die Quelle ist so aufbewahrt, dass keine unzulässige Strahlung in die Umwelt gelangen kann. Für die Lagerung gelten hohe Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes. Des Weiteren ist die Quelle auch vor Fremdzugriff gesichert. Die Lagerung kontrollieren internationale Sicherheitsexperten sowohl der IAEO als auch der EURATOM.

Zu den Sicherheitsanforderungen bei der Aufbewahrung radioaktiver Materialien gehört auch, bestimmte Details, beispielsweise zur Sicherung von Stoffen vor dem Zugriff Unbefugter, nicht öffentlich zu machen, um die Sicherungsmaßnahmen selbst nicht zu beeinträchtigen.

Warum soll die Strahlenquelle weggebracht werden?

Die BImA möchte aktuell weitere Teile des Areals in Berlin-Karlshorst abgeben und gleichzeitig ältere Gebäudekomplexe aus der Nutzung nehmen. Aufgrund der zu erwartenden baulichen Veränderungen werden Alternativen für den weiteren Verbleib und einen Abtransport der Quelle geprüft. Hierzu gehören nationale wie internationale Optionen.

Bei der Prüfung der Alternativen hat die Sicherheit oberste Priorität. Für die weitere Verwertung der Liegenschaft bestehen keine Nutzungseinschränkungen.

Stand: 31.01.2018

© Bundesamt für Strahlenschutz