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Zwischenlager Brunsbüttel: Antragsunterlagen veröffentlicht

BfE leitet wichtigen Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung ein

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) startet einen wichtigen Verfahrensschritt im Genehmigungsverfahren für das Standort-Zwischenlager am Kernkraftwerk Brunsbüttel: Vom 11. Januar bis einschließlich 10. März 2017 sind die Unterlagen in Brunsbüttel, Salzgitter, Berlin und im Internet für die Öffentlichkeit einsehbar. Betroffene können sich in diesem Zeitraum über die Planungen zur Genehmigung des Zwischenlagers für bestrahlte Brennelemente informieren und beim BfE Einwendungen erheben.

Nach Sichtung der Einwendungen lädt das BfE als Genehmigungsbehörde zu einem Erörterungstermin ein. Dort können die Einsprüche und Kritiken gemeinsam mit dem Antragsteller diskutiert werden. Die Ergebnisse des Erörterungstermins wird das BfE im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Zwischenlager berücksichtigen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Antragstellerin ist die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG (KKB), deren Gesellschafterin wiederum das Energieversorgungsunternehmen Vattenfall ist.

Unterlagen

Zu den Unterlagen, die veröffentlicht werden, gehören:

  • Antrag nach § 6 AtG vom 16. November 2015,
  • Präzisierung des Antrags vom 12. Februar 2016,
  • Baugenehmigung für das Standort-Zwischenlager vom 24. September 2003,
  • Sicherheitsbericht,
  • Kurzbeschreibung,
  • Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Hinweis: Die im Internet veröffentlichten Unterlagen dienen der Information. Rechtsverbindlich sind allein die in Brunsbüttel, Salzgitter und Berlin ausgelegten Unterlagen.

Adressen und Öffnungszeiten

Internet

http://www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkb.html

Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 14.00 Uhr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

- Bibliothek -
Stresemannstraße 128 – 130
10117 Berlin

Montag bis Freitag: 9.00 bis 15.00 Uhr

Bürgerbüro der Stadt Brunsbüttel

Von-Humboldt-Platz 9
25541 Brunsbüttel

Montag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr

Einwendungen

Einwendungen können bis einschließlich 10. März 2017

  • schriftlich beim
    Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
    Postfach 10 01 49
    38201 Salzgitter

oder

  • zur Niederschrift beim
    Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
    Willy-Brandt-Straße 5
    38226 Salzgitter

erhoben werden.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Hintergründe zum Zwischenlager Brunsbüttel

Genehmigungsverfahren & Antragsunterlagen

Stand: 11.01.2017

© Bundesamt für Strahlenschutz