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Erörterungstermin zum Zwischenlager am Kernkraftwerk Obrigheim ist abgeschlossen

Am Freitag wurde der Erörterungstermin zum Antrag der EnBW Kernkraft GmbH auf Errichtung eines Zwischenlagers am Standort des bereits abgeschalteten Kernkraftwerks Obrigheim nach drei Tagen vom Verhandlungsleiter, Dr. Werner Noack, vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beendet. Das BfS ist in diesem Verfahren Genehmigungsbehörde.

Der Termin ist Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Atomgesetz. Er dient der Erörterung des Vorhabens und der Einwendungen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Antragstellerin. Die Gesprächsleitung dabei hat die Genehmigungsbehörde. Etwa zwanzig Einwenderinnen und Einwender und deren Sachbeistände haben engagiert ihre Einwendungen erläutert und Fragen zum Vorhaben gestellt. Der Verhandlungsleiter hat dafür gesorgt, dass diese Fragen von der Antragstellerin, den Gutachern der Genehmigungsbehörde und vom BfS nach Möglichkeit beantwortet werden konnten. Es wurde aber mehrfach festgestellt, dass das intensive Prüfverfahren noch nicht begonnen hat und die gestellten Fragen und Einwendungen in diesem berücksichtigt werden.

Wesentliche Diskussionspunkte in der gut 20-stündigen Erörterung waren:

  • Entsorgungskonzept der Bundesregierung und 40 Jahre Betriebsdauer,
  • Notwendigkeit der Berücksichtigung von anderen rechtlichen Regelungen neben dem Atomrecht wie zum Beispiel Störfallverordnung, da Uran und Plutonium auch chemotoxisch sind
  • Notwendigkeit eines Trockenlagers, obwohl schon ein externes Nasslager vorhanden ist,
  • Zuverlässigkeit und Fachkunde der Antragstellerin,
  • Bestmöglicher Schutz durch Mehrbarrierenkonzept (Redundanzen) sowie weitere Sicherungsmaßnahmen durch Diversitäten wie zum Beispiel Freisetzungsüberwachung zusätzlich zur Dichtungsüberwachung am CASTOR-Behälter,
  • Wechselwirkungen mit dem inzwischen in der Nachbarschaft errichteten Biomasseheizkraftwerk,
  • Gefährdung durch Absturz eines Militärflugzeuges und den gezielten Absturz eines großen Passagierflugzeuges sowie durch Beschuss mit panzerbrechenden Waffen
  • Kinderleukämie, Schildrüsenerkrankungen und Weißfleckenkrankheit (Vitiligo)

Dr. Rolf Wernicke von Bundesumweltministerium erläuterte das Entsorgungskonzept für radioaktive Abfälle. Ziel der Bundesregierung ist es, spätestens ab dem Jahr 2035 ein betriebsbereites nationales Endlager für hochradioaktive Abfälle zur Verfügung zu stellen. Dr. Konrad Schmidt als Vertreter des Betreibers EnBW erläuterte, dass aus diesem Grund die beantragte 40 Jahre Betriebsdauer für das Zwischenlager ausreichten. Einwender plädierten dafür, miteinander so umzugehen, dass Vertrauen aufgebaut wird und so ein Endlager in Deutschland auch verwirklicht werden kann.

Die Einwenderinnen und Einwender haben insbesondere bemängelt, dass eine Erörterung von Katastrophenszenarien im Zusammenhang mit Einwirkung Dritter nur begrenzt möglich war, da die konkreten technischen Sachverhalte der Geheimhaltung unterliegen und die für Katastrophenschutz zuständige Landesbehörde nicht geladen war. Das BfS betonte, dass bei einer Genehmigung des Zwischenlagers Nebenbestimmungen dafür Sorge tragen werden, dass selbst ein gezielt herbeigeführter Flugabsturz nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit infolge der Freisetzung erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe führen wird. Zu Beginn des Genehmigungsverfahrens hatte die Betreibern ihr ursprünglich beantragtes Zwischenlagerkonzept, das die Aufbewahrung der Behälter liegend unter einzelnen Betonumhausungen vorsah, zurückgezogen, nachdem das BfS Bedenken dagegen geäußert und die Reaktor-Sicherheitskommission um Überprüfung gebeten hatte. Die Reaktor-Sicherheitskommission hatte dabei festgestellt, dass der ursprüngliche Antrag die Grundsätze der sicherheitstechnischen Leitlinien für Zwischenlager in einzelnen Punkten nicht erfüllt.

Die Verhandlungsatmosphäre wurde von Seite des BfS und von Einwenderinnen und Einwendern als sachgerecht und fair empfunden, die Teilnehmer hatten sich mit bemerkenswertem Tiefgang auf den Erörterungstermin vorbereitet. Nun beginnt die intensive Prüfung der Antragsunterlagen und die Erstellung von Gutachten zu Einzelpunkten. Die während des Erörterungstermins dargelegten Aspekte werden im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 13.10.2008

© Bundesamt für Strahlenschutz