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Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad verlaufen nach Plan

"Beim Schacht Konrad ist alles im grünen Bereich". Mit diesen Worten reagierte der neue Leiter der Infostelle Schacht Konrad im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Michael Linkersdörfer, auf jüngste Presseberichte zum geplanten Endlager. Darin waren von Mitarbeitern der vom BfS beauftragten Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE) Zweifel an der Einhaltung von Fristen und Vorgaben geäußert worden. So wurde ein Betriebsratsmitglied mit den Worten zitiert, die Belegschaft glaube erst an den Baubeginn, "wenn der erste Spatenstich erfolgt ist".

Solche Sorgen der Beschäftigten seien nicht nachvollziehbar, sagte Linkersdörfer. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes habe sich der zuständige Bundesumweltminister am 21. Mai 2007 vor Ort eindeutig positioniert und darauf hingewiesen, dass der lange Rechtsstreit um den Planfeststellungsbeschluss nun beendet sei.

Falsch sei die Aussage des DBE-Mitarbeiters, "wir warten auf den Hauptbetriebsplan, sobald der durch ist, sind wir eine atomrechtlich Anlage", stellte Linkersdörfer klar. Seit der Rechtsgültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses unterliege Schacht Konrad dem Atomrecht. Der Hauptbetriebsplan für die weitere Umrüstung des ehemaligen Bergwerks werde dagegen nach Bergrecht erteilt. Die DBE ist vom Bundesamt aufgefordert worden, den Hauptbetriebsplan zur Errichtung des Endlagers Konrad zur Prüfung vorzulegen. Nach Freigabe durch das BfS wird der Hauptbetriebsplan dann dem Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zur Zulassung vorgelegt.

Hinweis: Aktuelle Informationen

Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Behördenlandschaft aktuellen Entwicklungen und Aufgaben angepasst. Die Aufgaben im Bereich der kerntechnischen Sicherheit und der Entsorgung radioaktiver Abfälle, die bis dahin zum Aufgabenspektrum des BfS gehörten, wurden auf das 2014 gegründete Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) sowie die 2016 gegründete Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übertragen.

Aktuelle Informationen zu diesen Themen sind unter www.bfe.bund.de und www.bge.de zu finden.

Stand: 04.07.2007

© Bundesamt für Strahlenschutz